„Wer lesen kann, ist im Vorteil“: Antidiskriminierungsgesetz gilt laut Innensenator nur für Berliner Behörden
Berlins Innensenator weist die Kritik anderer Bundesländer an dem Gesetz zurück. Manche drohten damit, keine Polizisten mehr nach Berlin zu schicken.
In der Debatte um Berlins Antidiskriminierungsgesetz und die gegenseitige Unterstützung durch Polizeieinheiten hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit Unverständnis auf Kritik aus anderen Bundesländern reagiert. Er habe ja bereits kürzlich erklärt, „wer lesen kann, ist im Vorteil“, sagte Geisel am Montag.
Einige Innenminister hätten das Gesetz offenbar nicht gelesen. „Im Paragrafen 8 ist geregelt, dass sich Ansprüche nach LADG ausschließlich gegen das Land Berlin richten und alle anderen Bundesländer von solchen Ansprüchen befreit sind.“ Das habe er immer wieder erklärt.
Geisel schickt Brief an Seehofer
Geisel sagte weiter: „Ich habe jetzt den Ministern aus den anderen Ländern das Gesetz geschickt. Ich habe einen Brief an Herrn Seehofer geschickt, in dem das erläutert ist. Und ich werde das natürlich auch nochmal auf der Innenministerkonferenz darstellen.“ Man müsse diese Kritik aus anderen Ländern eben auch immer einordnen: „Im Vorfeld der Innenministerkonferenz gibt es eben immer etwas politische Folklore.“
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Zuletzt hatten die Innenminister von Bayern und Baden-Württemberg angekündigt, sie wollten juristisch prüfen lassen, ob das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) Nachteile für ihre Polizisten bei Einsätzen in der Hauptstadt bringe. Sollte das so sein, sollten keine Polizisten mehr zur Unterstützung von Großeinsätzen nach Berlin fahren.
Gesetz soll Klagen erleichtern
Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen der Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen - zum Beispiel gegen Polizisten oder bei einer Fahrkartenkontrolle in der U-Bahn - erleichtern.
Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition in Deutschland und gilt gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften oder über längere Zeiträume als unverzichtbar. (dpa)