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© Kai-Uwe Heinrich

Gerichtsurteil: Anlieger am Winterfeldtplatz müssen sich an Baukosten für Grünanlage beteiligen

Zehn Schöneberger Immobilieneigentümer sind am Dienstag mit ihren Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Sie hatten sich gegen Erschließungsbeiträge für den Park an der Gleditschstraße gewehrt.

Für die Anlage im Osten des Winterfeldtplatzes, zu der ein Spielplatz gehört, hatte der Bezirk zwei Grundstücke enteignet. Dies kostete 1,6 Millionen Euro, da man eine der Flächen ungeschickterweise kurz zuvor zu Bauland erklärt hatte. Insgesamt wurden 2,2 Millionen in den Park investiert.

Ende 2008 forderte Tempelhof-Schöneberg 990 Anlieger im Umkreis von 200 Metern auf, zusammen 90 Prozent der Kosten zu tragen. Die Grundlage waren das Bundesbaugesetz und das Berliner Erschließungsbeitragsgesetz. Allein die Vermieter des früher als „Sozialpalast“ bekannten Wohnblocks Pallasseum mussten 150 000 Euro zahlen - die Folge waren Mieterhöhungen.
Geklagt haben auch das Erzbischöfliche Ordinariat als Träger der katholischen Schule St. Franziskus (Kostenanteil: 26 000 Euro) sowie die Gemeinde St. Matthias. Nahe dem Park liegen deren Kirche, Pfarrhaus und Kita; die Rechnung betrug knapp 33 000 Euro.

Eilanträge dagegen scheiterten bereits 2009 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG). Jetzt wies der Vorsitzende Richter Matthias Schubert auf den „hohen Bedarf“ an Spielplätzen und Grün in der Innenstadt hin, der den Park „notwendig“ mache. Auch habe der Bezirk nicht zu teuer, sondern im Rahmen des „planerischen Ermessens“ gebaut.

Die Kläger planen eine Berufung beim OVG. Aus ihrer Sicht war die Kostenbeteiligung 2008 verjährt. Laut Gesetz müssen Bescheide bis vier Jahre nach dem Bau versandt sein. Der Bezirk habe den Park 2002 feierlich eröffnet, betonte eine Anwältin. Ein Amtsvertreter erwiderte, damals sei nicht alles fertig gewesen. Die Anrainer stört auch, dass der Spielplatz und der unbegrünte Platz am Puppentheater „Hans Wurst Nachfahren“ als beitragspflichtige Grünfläche eingerechnet wurden.

Die Richter sahen „keine grundsätzliche Bedeutung“ des Streits. Weder aus Tempelhof-Schöneberg noch aus aus anderen Stadtteilen ist ein ähnlicher Fall bekannt. Bei sehr großen Grünflächen würde das Gesetz ohnehin nie zur Anwendung kommen, hieß es aus verschiedenen Bezirksämtern. Darüber hinaus gilt die Stadt als erschlossen, und für neue Parks zahlen in der Regel Investoren – als Ausgleich für Bauprojekte.

Abgeschafft wurde unterdessen das Straßenausbaubeitragsgesetz. Gemäß der Koalitionsvereinbarung der Berliner CDU und SPD hob die Stadtentwicklungsverwaltung diese Vorschrift im Herbst 2012 auf. Bezirksämter sollen Hauseigentümern „die vereinnahmten Straßenausbaubeiträge auf Antrag zurückzahlen“.

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