Schöneberg: Anlieger müssen für neuen Park bezahlen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage von Anliegern zurückgewiesen, die sich nicht an den Kosten für die Einrichtung einer Grünanlage am Winterfeldtplatz im Stadtteil Schöneberg beteiligen wollten.
Anlieger müssen sich an den Kosten für die Einrichtung einer Grünanlage am Winterfeldtplatz im Stadtteil Schöneberg beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Entscheidung der Vorinstanz. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Oktober 2009 entschieden, dass die Anwohner der Pallas- und der Gleditschstraße die Kosten für die Herstellung des kleinen Parks vorläufig zu tragen haben.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte 2004 die knapp 4200 Quadratmeter große Grünanlage mit Kinderspielplatz errichtet. 2008 forderte der Bezirk Anlieger des Parks in einem Umkreis von 200 Meter, sich an den Herstellungskosten von rund 1,7 Millionen Euro zu beteiligen. Die Eigentümergesellschaft eines Gebäudes in der Pallasstraße legte dagegen beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag ein. Sie sollte Erschließungsbeiträge von rund 150 000 Euro zahlen. Vor Gericht wollte die Gesellschaft erstreiten, dass ihr Widerspruch gegen den Bescheid des Bezirksamts aufschiebende Wirkung hat. Das OVG lehnte dies ab, weil es keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts erkennen konnte. ddp