Berliner Abgeordnetenhaus: AfD scheitert mit Antrag zur Trennung von Amt und Mandat
Die AfD wollte die Trennung von Amt und Mandat in der Berliner Verfassung verankern. Eine Mehrheit dafür bekam sie nicht. Die Regierungskoalition warf ihr Populismus und Effekthascherei vor.
Berliner Senatoren können auch künftig Abgeordnete sein. Ein Antrag der AfD, die Trennung von Amt und Mandat in der Berliner Verfassung zu verankern, hatte am Donnerstag erwartungsgemäß keine Mehrheit und wurde in die Ausschüsse vertagt.
Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar sprach von einer „Gewaltenverschränkung“, die die Gewaltenteilung durchbreche. Und er kam schnell auf die Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) zu sprechen. Pop hat es bisher abgelehnt, ihr Mandat trotz eines entsprechenden Parteitagsbeschlusses abzugeben.
Vallendar kritisierte, die Grünen-Politikerin bekomme neben ihrem Grundgehalt von rund 12.200 Euro im Monat auch noch Tantiemen für vier Mandate in Aufsichtsräten. Vallendar sprach von einer im Parlament grassierenden „Versorgungsmentalität“. Der Sprecher der Wirtschaftsverwaltung, Sven Siebert, sagte auf Anfrage, es gebe eine Kappungsgrenze von 6135,50 Euro im Jahr für Aufsichtsrats-Tantiemen. Der Rest gehe an den Landeshaushalt.
Die Koalition warf der AfD "Populismus" und "Effekthascherei" vor
Die Koalition warf der AfD „Populismus“ und „Effekthascherei“ vor. Der AfD-Antrag sei handwerklich schlecht gemacht und habe in dieser Legislaturperiode „keine Chance“.
Pops Entscheidung, ihr Mandat nicht zurückzugeben, stößt weiterhin auf heftige innerparteiliche Kritik. Nach Tagesspiegel-Informationen wird es demnächst ein Gespräch zwischen der Senatorin, den beiden Landesvorsitzenden Werner Graf und Nina Stahr sowie Mitgliedern aus dem Kreisvorstand Mitte geben. Mit einer Mehrheit von 80 Prozent beschlossen die Grünen auf einem Parteitag am 3. Dezember die Trennung von Amt und Mandat.
Die Linke trennen Amt und Mandat. Die Partei hat einen entsprechenden Parteitagsbeschluss im April 2016 verabschiedet. Die Senatoren Klaus Leder, Katrin Lompscher und Elke Breitenbach hatten ihre Mandate zurückgegeben.
Heftige Diskussionen auf Parteitag der SPD im Dezember
Die SPD hatte auf einem Parteitag im Dezember heftig darüber diskutiert. Heraus kam eine entschärfte Version ohne zeitlichen Rahmen: Die SPD-Fraktion möge eine Verfassungsänderung zur Trennung von Senatorenamt und Abgeordnetenmandat anstreben – nach Hamburger Modell. In Hamburg ist die Trennung seit 1971 in der Verfassung festgeschrieben. Laut Paragraf 39 dürfen Senatsmitglieder kein Bürgerschaftsmandat ausüben.
Im Berliner Senat würde diese Regelung derzeit vier von fünf Sozialdemokraten betreffen: Michael Müller, Dilek Kolat, Matthias Kollatz-Ahnen und Andreas Geisel.