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Die AfD will nicht auf ihren Sitz im Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt verzichten.
© Britta Pedersen/dpa

Berliner Abgeordnetenhaus: AfD droht Ausschuss-Aus

Die Fraktion der Alternative für Deutschland könnte zwei Sitze verlieren, nachdem sie sich von ihrem Abgeordneten Andreas Wild getrennt hat.

Von Ronja Ringelstein

Ganz sicher ist es noch nicht, doch dem Vernehmen nach wollen die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag darüber abstimmen, ob die AfD-Fraktion jeweils einen Sitz im Verfassungsschutz- und dem Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag am Breitscheidplatz abgeben muss.

Ausschüsse sind spiegelbildlich zur Fraktionsstärke zu besetzen

Die Rechtslage und das in der Berliner Verfassung festgeschriebene sogenannte D’Hondtsche Zählverfahren gebieten es, dass die AfD einen ihrer jeweils zwei Sitze in den beiden Ausschüssen abgibt, da sie im Juli den Abgeordneten Andreas Wild aus ihrer Fraktion ausgeschlossen hatte.

Ausschüsse sind spiegelbildlich zur Fraktionsstärke zu besetzen. So würden sich beide Ausschüsse von zwölf Mitgliedern auf elf verringern, der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hatte eine entsprechende Verkleinerung empfohlen. Die AfD aber fürchtet um ihre Minderheitenrechte, etwa beim Stellen von Beweisanträgen.

Am Mittwochmorgen tagen zunächst die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und beraten über einen möglichen Ausschluss, am Dienstag berieten die Fraktionen jeweils bis nach Redaktionsschluss. Die Tendenz aber ist eindeutig: Die Koalition sieht wenig Anlass zu einer „Lex AfD“.

Ein Antrag auf Abwahl liegt noch nicht vor

Nur weil die AfD-Fraktion freiwillig eines ihrer Mitglieder ausgeschlossen hatte, sehe man sich nicht veranlasst, die gesetzlich vorgegebenen Stärkeverhältnisse in den Ausschüssen zu ignorieren. Die AfD bestehe schließlich stets darauf, behandelt zu werden, wie alle anderen, heißt es aus Koalitionskreisen. Offen sprechen will zu dem Thema noch niemand. Ein Antrag auf Abwahl liegt noch aus keiner Fraktion vor.

Wie man hört, ist die AfD zumindest im Verfassungsschutzausschuss bereit, freiwillig auf einen Sitz zu verzichten, und es dort nicht auf eine Abwahl ankommen zu lassen. Allerdings nicht im Untersuchungsausschuss. Hier hat Karsten Woldeit, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, den Vize-Vorsitz inne. Sollte er oder sein AfD-Kollege Marc Vallendar abgewählt werden, werde „umgehend Klage beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht“, sagte Woldeit dem Tagesspiegel.

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