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Autos fahren im dichten Feierabendverkehr auf der Leipziger Straße zwischen Potsdamer Platz und Markgrafenstraße.
© Arne Bänsch/dpa

Verkehrspolitik in Berlin: Ab 9. April gilt Tempo 30 auf der Leipziger Straße

In Berlin-Mitte beginnt das Experiment des Senats: Tempo 30 auf der Leipziger Straße soll die Luftqualität verbessern. Ob das klappt, soll ein Jahr lang gemessen werden.

In einer Woche ist es so weit: Dann gilt in der Leipziger Straße in Mitte Tempo 30. Dies bestätigte am Montag ein Sprecher der Verkehrsverwaltung. Die Schilder mit dem neuen Tempolimit zwischen Markgrafenstraße und Potsdamer Platz gelten ab 9. April.

Bis zum Beginn der Sommerferien folgen, wie berichtet, vier weitere Hauptstraßen: Potsdamer Straße (Tiergarten/Schöneberg), Hauptstraße (Schöneberg), Tempelhofer Damm (zwischen Alt-Tempelhof und Ordensmeisterstraße) und Kantstraße (Charlottenburg, zwischen Amtsgerichts- und Savignyplatz) mit zusammen sechs Kilometern Länge.

Verkehrssenatorin Günther erwartet eine Reduzierung um etwa zehn Prozent bei Stickoxiden

In diesen Teststraßen mit auf Tempo 30 abgestimmten Ampelanlagen soll ein Jahr lang gemessen werden, ob sich die Luftqualität durch gleichmäßiger rollenden Autoverkehr verbessern lässt – die Verkehrsverwaltung will so Fahrverbote vermeiden. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) erwartet eine Reduzierung um etwa zehn Prozent bei Stickoxiden.

Peter Feldkamp von „Changing Cities“, dem Verein hinter dem Volksentscheid Fahrrad, glaubt nicht, dass ein Tempolimit in der Leipziger Straße die Schadstoffbelastung bis unter die zulässigen Grenzwerte senken wird. „Wir kommen an Fahrverboten nicht vorbei“, sagte Feldkamp am Montag dem Tagesspiegel. Statt des einjährigen Tests sollte Berlin es „besser gleich konsequent machen“.

CDU lehnt Tempo 30 ab

Die größte Oppositionspartei CDU lehnt Tempo 30 in Hauptstraßen radikal ab. Dies sei „eine Kampfansage gegen alle Kraftfahrer“, urteilte der CDU-Verkehrsexperte Oliver Friederici. Sinnvoller seien Grüne Wellen und „leistungsfähige Verkehrsachsen“.

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