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Eine Frau demonstriert in Hamburg für bessere Bleibeperspektiven für Flüchtlinge.
© dpa

Lücken in der Gesetzgebung: Wie Flüchtlingen das Studium schwer gemacht wird

Für Flüchtlinge können Leistungen gestrichen werden, wenn sie ein Studium aufnehmen. Diesem Problem soll sich jetzt Bundessozialministerin Andrea Nahles annehmen, fordern die Wissenschaftsminister.

Wenn Flüchtlinge in Deutschland studieren wollen, kann das für sie ungewollte Folgen haben. Denn wegen Lücken in der Gesetzgebung könnten sie Leistungen vom Staat verlieren, die ihnen eigentlich zustehen. Wegen dieses Problems hat sich jetzt die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern an Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles gewendet – mit der Bitte, einige Punkte beim Asylbewerberleistungsgesetz klarzustellen und die Situation für studierwillige Flüchtlinge zu verbessern.

Es gibt mehrere Gesetzeslücken

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt zunächst für die ersten 15 Monate, in denen Flüchtlinge in Deutschland sind. In dem Brief der GWK an Nahles, der dem Tagesspiegel vorliegt, werden drei mögliche Lücken genannt. Zwar stehe ein Studium dem Anspruch von Leistungen nach dem Gesetz nicht entgegen. Dennoch würden einige Behörden genau das annehmen. Das Sozialministerium solle klarstellen, dass ein Studium auch während der ersten 15 Monaten in Deutschland ohne Einschränkungen möglich ist.

Sicher gestellt werden müsse auch, dass Flüchtlinge studienbedingt in einen Kreis außerhalb ihres festgelegten Wohnortes pendeln können. „Grundsätzlich sollten die Mobilitätsregelungen für Flüchtlinge einem Hochschulbesuch nicht entgegenstehen“, heißt es in dem Brief.

Schwierig könnte es zudem für Geflüchtete werden, deren Asylverfahren länger als 15 Monate dauert. Nach dieser Frist erhalten Asylbewerber Leistungen analog zur Sozialhilfe („Analogleistungen“). Diese werden allerdings nicht ausgezahlt, sobald ein Studium aufgenommen wird, das – theoretisch – mit Bafög gefördert werden könnte. Bafög dürfen diese Asylsuchenden aber nicht beziehen, weil sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis bräuchten – die wiederum erst dann vorliegt, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist. Eine Art Teufelskreis. Dieses Problem müsse gelöst werden, fordern die Wissenschaftsminister.

Lesen Sie hier einen Text über die Kiron University, wo Geflüchtete online studieren können.

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