Mehr Bund bei den Hochschulen: SPD-Fraktion gegen „Bundesunis“
Der Vorschlag von Bundesbildungsministerin Wanka für eine Verfassungsänderung stößt auf Widerspruch. In der SPD befürchtet man eine "lex elite"
Mehr Bund bei den Hochschulen – damit das möglich wird, soll das Grundgesetz bis zum Jahresende geändert werden. So hat es Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) angekündigt. Doch um ihren Formulierungsvorschlag wird gerungen. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil und die Fachpolitiker der SPD–Fraktion stört besonders ein Punkt: Die dauerhafte Förderung von Hochschulen durch den Bund soll laut Wankas Vorschlag für Vereinbarungen mit den Ländern „in Fällen von überregionaler Bedeutung“ gelten. Das erinnere unangenehm an den Wunsch der früheren Bundesbildungsministerin Annette Schavan, mit einem geänderten Grundgesetz „Bundesuniversitäten“ zu schaffen, heißt es aus der SPD-Fraktion.
Eine „lex elite“? Diesen Verdacht weist die Bundesregierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf ausdrücklich zurück. Die Formulierung „von überregionaler Bedeutung“ ziele darauf, dass eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern „breite Wirkung für die Hochschulen“ haben müsse – wie aktuell der Hochschulpakt für massenhaft neue Studienplätze oder das Professorinnenprogramm. Auch Chancen für diejenigen Standorte würden eröffnet, „deren Entwicklungspotenziale noch ausbaufähig sind“.
Doch wenn die Formulierung „von überregionaler Bedeutung“ sowieso jede Finanzspritze – von der Förderung einzelner Leuchttürme bis hin zur Unterstützung in der breiten Fläche – abdeckt, warum ist sie überhaupt nötig? Wolfgang Löwer, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn, sagt auf Anfrage, die Begründung zu dem Gesetz verweise darauf, dass Lösungen „in der Fläche“ eher nicht in der Absicht der Bundesregierung lägen. Vielmehr werde damit eine „Tendenz zu selektiven Entscheidungen“ sichtbar. Denn gerade die Einschränkung auf Fälle „überregionaler Bedeutung“ eröffne dem Bund die Freiheit, „Zumutungen“ wie einen Finanzierungsbeitrag für die Grundfinanzierung von Studienplätzen abzuwehren.
Will eine Bundesregierung wirklich „selektive Entscheidungen“ treffen, wird sie allerdings davon „in Schach“ gehalten, dass das nur mit der Zustimmung aller Länder möglich sein soll, sagt Löwer. Jedoch zwinge die Zustimmungspflicht aller 16 Länder generell zum Kompromiss. Der Kompromiss sei aber häufig nur „second best“. Bei den Bund-Länder-Beschlüssen für die außeruniversitäre Forschung reicht meist schon die einfache Mehrheit.