Doktortitel: Schleswig-Holstein gibt Fachhochschulen Promotionsrecht
Als erstes Bundesland will Schleswig-Holstein das Promotionsrecht auch für Fachhochschulen (FHs) zulassen. Damit wird ein Privileg der Universitäten gekippt.
Eine entsprechende Novellierung des Hochschulgesetzes solle bis Ende 2014 abgeschlossen sein, kündigte Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos, für die SPD) in der „Süddeutschen Zeitung“ an. „An Fachhochschulen wird genauso geforscht wie an Universitäten. Also sollten sie auch die gleichen Rechte haben“, sagte Wende. Bisher liegt das Promotionsrecht in Deutschland ausschließlich bei den Universitäten. Die Fachhochschulen kämpften bisher vergeblich darum, ebenfalls den Titel verleihen zu dürfen.
Prinzipiell sollen in Schleswig-Holstein alle FHs das Promotionsrecht erhalten, heißt es aus dem Ministerium. Betreut werden sollen Doktoranden aber nur von „forschungsstarken“ FH-Professorinnen und FH-Professoren, wie Wende sagte. Die Forschungsstärke könne an den eingeworbenen Drittmitteln und an der Zahl der Veröffentlichungen gemessen werden. Um die Qualität der FH-Doktorarbeiten zu sichern, will Wende die Betreuung und Bewertung voneinander entkoppeln. Für die Bewertung sollen Fachhochschulen Promotionsausschüsse installieren, die aus zwei Universitätsprofessoren und einem FH-Professor bestehen. Keiner der drei dürfe die Arbeit betreut haben. Sei das Promotionsverfahren abgeschlossen, dürfe die Fachhochschule die Doktorurkunde selbst ausstellen, sagte Wende.
Zusätzliche Mittel fürs Promovieren sollen die Fachhochschulen Schleswig-Holsteins aber nicht bekommen, sagte Wende: Es gebe ein neues Recht, aber keine Pflicht zur Promotion. In Schleswig-Holstein gibt es zehn Fachhochschulen sowie drei Universitäten in Flensburg, Kiel und Lübeck.
Der Wissenschaftsrat hatte im Jahr 2010 noch am exklusiven Promotionsrecht für die Universitäten festgehalten. Das Gremium sprach sich damals stattdessen für gemeinsame Promotionskollegs von Unis und Fachhochschulen aus. Tatsächlich werden derzeit vom Bund sieben „kooperative Promotionskollegs“ gefördert, bei denen FH- und Uniprofessoren Doktoranden gemeinsam betreuen. Den Titel verleiht dann aber ausschließlich die Universität. Wende sagte nun, das gehe ihr nicht weit genug. Bei diesen Kooperationsmodellen sei „immer die Universität der Akteur“. Die FH dagegen befinde sich in einem „permanenten Abhängigkeitsverhältnis“.
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