TURNERS THESEN: Qualitätssicherung ist ein Monstrum
Die "Systemakkreditierung", ein Qualitäts-TÜV für die Zulassung von Studiengängen, treibt derzeit viele Universitäten um. Die Hochschulen haben sich damit ein "Monstrum an Bürokratisierung" ins Haus geholt, meint unser Kolumnist George Turner.
Das Studium einzelner Disziplinen ist geregelt in Studien- und Prüfungsordnungen. Die Letzteren bedurften in der Vergangenheit der Genehmigung durch das zuständige Ministerium; die Erstgenannten waren in der Regel der zuständigen Landesbehörde lediglich anzuzeigen. Dies schien einigen Verfechtern von „mehr Autonomie“ für die Hochschulen zu staatsnah, bürokratisch und wissenschaftsfern.
So entstand ein Akkreditierungssystem mit einer Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen, basierend auf einem Gesetz zur Errichtung der Stiftung, einem Akkreditierungsrat, der Akkreditierungsagenturen akkreditiert, die ihrerseits die ihnen vorgelegten Studiengänge akkreditieren. Dabei gibt es zwei Wege: Entweder werden die einzelnen Studiengänge (Programmakkreditierung) überprüft und erhalten das Gütesiegel oder das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem bekommt das Testat (Systemakkreditierung). Letzteres hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind. Im Zuge der Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten.
Nach einer Vorprüfung, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Systemakkreditierung erfüllt sind, wird eine Gutachtergruppe eingesetzt. Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates beinhaltet das Verfahren insgesamt zwei Vor-Ort-Begehungen, eine Programmstichprobe und eine Merkmalsstichprobe.
Die Gutachter der Systemakkreditierung fertigen einen Bericht mit einer Beschlussempfehlung für die Systemakkreditierung an. Die Akkreditierungskommission der Agentur entscheidet auf der Basis des Gutachterberichts und der Beschlussempfehlung unter Würdigung der Stellungnahme der Hochschule.
Dieses Monstrum an Bürokratisierung und Ineffizienz ist nicht etwa die Ausgeburt behördlicher Übermotivierung und Regelungswut, sondern das Ergebnis von Beratungen der Hochschulen in ihren Zusammenschlüssen. Da bleibt nur noch zu fragen: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail schicken: g.turner@tagesspiegel.de
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