Streit um Open Access: Professoren im Südwesten wollen selbst entscheiden, wo sie publizieren
Hochschulen in Baden-Württemberg sollen Publikationen künftig kostenfrei zugänglich machen können. Das gefällt aber nicht allen.
Auf neuen Online-Plattformen an den Hochschulen sollen Wissenschaftler kostenfrei für andere Leser ihre Forschungsergebnisse veröffentlichen können. Die Hochschulen sollen ihre Forscher zudem dazu verpflichten können, ihre Beiträge ein Jahr nach der ersten Veröffentlichung in einem teuren Fachmagazin zusätzlich auf diesen Uniplattformen einzustellen. So sieht es der Entwurf zu einer Novelle des Hochschulgesetzes vor. Damit soll der kostenfreie Zugang (Open Access) zu Forschungsergebnissen gefördert werden – schließlich würden so Beiträge für viele Leser kostenfrei verfügbar, die zunächst in einer kommerziellen Fachzeitschrift erschienen sind.
Die Regeln stoßen jetzt auf Kritik des Hochschulverbands und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Wer Forschern „die freie Entscheidung nehme so zu veröffentlichen, wie sie es selbst für richtig halten, gefährdet Wissenschaft und Forschung“, teilt Bernhard Kempen, Präsident des Hochschulverbands, mit. Der Börsenverein sieht in den Zweitveröffentlichungen unter anderem einen Wettbewerbsnachteil für örtliche Wissenschaftsverlage.
- Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version hieß es, die Zweitveröffentlichung solle sechs Monate nach der ersten Veröffentlichung geschehen. Laut des jetzt ins Parlament eingebrachten Gesetzentwurfes ist die Frist auf ein Jahr verlängert worden. Wir haben das im Text berichtigt und bitten, den Fehler zu entschuldigen. (tiw)