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Studieren - vor der Pandemie.
© imago/epd

Unis sorgen für den Winter vor: Präsenzsemester ja - aber verantwortlich

Die Hochschulen wollen sehr wohl öffnen und schaffen schon die Voraussetzungen dafür. Sie brauchen aber auch Unterstützung von der Politik. Eine Replik.

Unis, beendet das Rumgeeiere und plant endlich beherzt ein Präsenzsemester im Winter – das forderte unser Kolumnist Jan-Martin Wiarda am Montag. Hier antwortet ihm Peter-André Alt, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz.

Nein, verzagt sind sie nicht, die deutschen Hochschulen, wenn es um die Planung des kommenden Semesters geht. Seit Wochen werden überall die Voraussetzungen für ein Wintersemester im Präsenzbetrieb geschaffen. Wer verantwortlich handelt, muss allerdings auch ehrlich sagen, wo derzeit die Grenzen des Möglichen liegen.

Bedingung für ein Lehrangebot auf dem Campus ist, dass Zugang zu Veranstaltungen mit kleineren Gruppengrößen – Übungen, Praktika, Seminare – nur erhält, wer geimpft, getestet oder genesen ist.

Am einfachsten wäre die Organisation hier, wenn alle Studierenden eine Impfung nachweisen könnten. Beim Test gelten die bekannten Unsicherheiten, vor allem die Gefahren einer noch nicht dokumentierbaren Ansteckung. In jedem Fall muss die Zugangsvoraussetzung bei der Anmeldung überprüft und gegebenenfalls in späteren Wochen stichprobenartig bestätigt werden.

Bei Vorlesungen gilt bei jetziger Rechtslage das Abstandsgebot, was dazu führt, dass größere Veranstaltungen angesichts mangelnder Raumkapazitäten virtuell stattfinden müssten. Hier ist die Politik gefordert, die Ausnahmen von der Abstandsregelung erlauben sollte, sofern die Teilnehmenden geimpft sind. In etlichen Bundesländern wird dieses derzeit mit den Hochschulen verhandelt.

Unterstützung ist auch in einem anderen Problemfeld erforderlich. Studierende, die nicht geimpft sind und keinen tagesaktuellen Test nachweisen, können keinen prinzipiellen Anspruch darauf geltend machen, dass sie die betreffende Veranstaltung virtuell besuchen dürfen. Für die Hochschulen wäre es technisch nicht möglich, jedes Seminar und jede Übung gleichzeitig präsent und virtuell – also hybrid – anzubieten.

Hier ist eine Verordnung von Seiten der Landesministerien geboten, die klar regelt, dass Studierende, die die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung oder auf ein Ersatzangebot haben.

Es ist klar, dass alle Beteiligten ihren je spezifischen Anteil am Gelingen eines mit möglichst großen Präsenzanteilen laufenden Wintersemesters haben werden. Die Hochschulen müssen die Lehre in ihren Räumlichkeiten gut organisieren. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Testkapazitäten, die von den Ländern zu sichern sind.

Peter-André Alt ist Präsident der Hochschulrektorenkonferenz.
Peter-André Alt ist Präsident der Hochschulrektorenkonferenz.
© Promo/HRK

Die Studierenden sollten das überall zugängliche Impfangebot wahrnehmen. Die Hochschulen haben dafür vielfach auf ihren Campi oder in Verbindung mit lokalen Impfzentren beste Möglichkeiten geschaffen. Allen Studierenden sollte bewusst sein, dass sie sich, sofern nicht gesundheitliche Beeinträchtigungen definitiv dagegen sprechen, impfen lassen sollten, damit der Präsenzbetrieb wieder anlaufen kann. Nicht zu vergessen sind diejenigen internationalen Gaststudierenden, die in ihren Heimatländern noch keine Impfung erhalten konnten. Auch für sie stehen ausreichende Angebote zur Verfügung.

Damit es ab September bzw. Oktober wirklich losgehen kann mit einem weitgehend normalen Semester, müssen die Studierenden wieder an die Hochschulorte zurückkehren. Das sollten sie in jedem Fall tun, selbst wenn einzelne Veranstaltungen auch im Wintersemester noch virtuell stattfinden werden.

Dass die Inzidenzen bis zum Herbst wieder steigen, ist klar. Aber die Hochschulen sind nicht die Schulen, denn ihre Mitglieder können sich in großer Mehrheit impfen lassen und auf diese Weise zuverlässig vor der vierten Welle schützen. Noch vor einem Jahr hätten wir nicht geahnt, dass diese Möglichkeit so schnell gegeben sein würde.

Nutzen wir also gemeinsam die Chance, die sich dadurch ergibt. Zur akademischen Autonomie, die Individuen und Institutionen gleichermaßen für sich beanspruchen, gehört auch, dass wir Freiheitsrechte nicht nur einfordern, sondern verantwortungsvoll mit ihnen umgehen. Weder Bedenkenträgerei und Verhinderungsmentalität noch Aktivismus und Vorwärtsappelle helfen hier.

Erforderlich ist bei der Öffnung der Hochschulen ebenso wie beim gesamtgesellschaftlichen Umgang mit dem zweiten Herbst der Pandemie, dass wir miteinander Lösungen finden, die auf der Wahrnehmung individueller Verantwortung für das große Ganze beruhen.

Peter-André Alt

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