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Ultraschall-Untersuchung einer Schwangeren
© Patrick Pleul/picture alliance / dpa
Update

Bluttests auf Trisomie: Krankenkassen zahlen Praena-Test unter Bedingungen

Lange wurde gestritten, nun ist der Beschluss da: Schwangere können den Trisomie-Bluttest als Kassenleistung bekommen – allerdings nur in Ausnahmefällen.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden künftig in Ausnahmefällen Schwangeren Bluttests auf Trisomie bezahlen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium am Donnerstag in Berlin.

Möglich sein soll die neue Kassenleistung „nur in begründeten Einzelfällen“ für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach ärztlicher Beratung und verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen.

Durch die „sehr engen Voraussetzungen“ werde klar und eindeutig geregelt, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares „Screening“ eingesetzt werde, sagte der Ausschuss-Vorsitzende Josef Hecken. Ziel sei es, Risiken einer sonst erforderlichen invasiven Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden, bei der es als schlimmste Komplikation zu Fehlgeburten kommen kann.

Die Beratung durch den Arzt soll „ausdrücklich ergebnisoffen“ sein. Dabei soll auch auf das jederzeitige „Recht auf Nichtwissen“ von Testergebnissen hingewiesen werden. In Anspruch genommen werden kann die neue Kassenleistung aber noch nicht so schnell. Zunächst muss – voraussichtlich Ende 2020 – der Gemeinsame Bundesausschuss noch beschließen, wie eine dazugehörige Infobroschüre ausgestaltet werden soll. Auch das Bundesgesundheitsministerium muss die Beschlüsse wie üblich billigen.

Bluttests gibt es schon länger

Solche Bluttests für Schwangere gibt es in Deutschland schon seit 2012. Allerdings müssen die Patienten diese Leitung derzeit selbst bezahlen. Mit den Tests wird im Blut der Mutter untersucht, ob das werdende Kind eine Chromosomen-Trisomie hat, etwa ein Down-Syndrom.

Um auf solche Chromosomen-Auffälligkeiten zu testen, musste, bevor es den Bluttest gab, Fruchtwasser entnommen werden. Bei diesem Verfahren besteht allerdings das Risiko einer Fehlgeburt. Solche Fruchtwasseruntersuchungen werden von der Kasse bezahlt.

Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Grüne wollen Debatte weiterführen

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Corinna Rüffer, hatte der Deutschen Presse-Agentur noch vor dem Beschluss des Bundesausschusses gesagt, dies werde keinesfalls das Ende der Debatte sein. „Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen – und das wird der Bundestag auch tun.“

Rüffer hatte mit anderen Abgeordneten bereits eine offene Debatte im Parlament zu ethischen Fragen initiiert. Dabei wurde im April breite Unterstützung für eine Anerkennung der Tests als Kassenleistung deutlich. Es gab aber auch Warnungen vor wachsendem Druck auf Eltern, der zu mehr Abtreibungen führe. Beratung und auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen müssten deutlich verbessert werden. Konkrete Anträge wurden vorerst aber noch nicht eingebracht. (dpa)

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