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Mädchen und Jungen eines Stralsunder Kinderheims harken in den 1980er Jahren auf dem Heimgelände.
© picture alliance / zb

Missbrauch in DDR-Jugendheimen: Kinder als Staatsfeinde

Die Täter in DDR-Heimen folgten einer langen Tradition der brutalen Umerziehung. In diesem System muss der geschlossene Jugendwerkhof Torgau als das zentrale Gefängnis für Kinder und Jugendliche in der DDR gelten.

Für die „Jugendhilfe“ war in der DDR in der Zuständigkeit des Ministeriums für Volksbildung ein Heer von Funktionären, Erziehern und technischem Personal tätig. Unter langjähriger Leitung Margot Honeckers, Ministerin von 1963 bis 1989, ging es dabei offiziell um die „Herstellung günstiger Bedingungen für die sozialistische Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, deren Erziehung, Entwicklung oder Gesundheit unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten nicht gewährleistet“ waren. Das geschah in zahllosen Kinderheimen, Spezialheimen, Durchgangsheimen und Jugendwerkhöfen (hier eine Übersicht im "DDR-Heimatlas"). Letztere waren die Ultima Ratio des Erziehungssystems der DDR: Eingewiesen wurden junge Menschen, die gegen die rigide Heimordnung ihrer Anstalt verstießen, die ihrem Heim zu entfliehen suchten, die in der Schule auffällig waren, die sich dem Konformitätsdruck widersetzten. Der „geschlossene Jugendwerkhof“ Torgau muss in diesem System als das zentrale Gefängnis für Kinder und Jugendliche in der DDR gelten.

Dort landete auch, wem „sexuelle Triebhaftigkeit“ und das ähnlich beliebig definierbare „abweichende Verhalten“ sowie „Schwererziehbarkeit“ vorgeworfen wurde. Schuleschwänzen war ein Delikt, das ebenso hinter die drei Meter hohen Mauern von Torgau führen konnte wie ein jugendlicher Republikfluchtversuch oder eine „faschistische Provokation“. Darunter wurde etwa „Staatsverleumdung“ verstanden oder gar das „Beschmutzen von Bildern von unseren Staatsmännern“.

Wer Beatmusik liebte und lange Haare trug konnte im Heim landen

In den 1960er Jahren betrachtete der Staat Jugendliche, die die „sozialistische Lebensweise“ dadurch störten, dass sie Beatmusik liebten, lange Haare trugen, sich betont westlich kleideten, als Gegner. Die Maßnahmen gegen „Gammler“ – so der offizielle Terminus der Diffamierung – bestanden in polizeilicher Willkür, gelegentlich zwangsweiser Vorführung beim Friseur oder im Scheren des Haares durch „Ordnungsgruppen der FDJ“. Häufig wurde „Umerziehung“ angeordnet und im Jugendwerkhof vollstreckt.

Der Jugendhilfe folgte die Strafjustiz, wenn es darum ging, Menschen durch „Erziehung“ auf den vorgesehenen Weg zu bringen. In einem typischen Urteil gegen einen jungen Mann Anfang der 1970er Jahre heißt es in der Begründung: „Ihr asoziales Verhalten ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Sie eine völlig labile Einstellung zu den Grundpflichten unseres sozialistischen Staates und zur gesellschaftlichen Arbeit haben.“ Asozialität war in der DDR definiert als „eine dem Sozialismus wesensfremde Erscheinung“, die durch Einflüsse aus dem imperialistischen Herrschaftssystem und durch Rudimente der kapitalistischen Gesellschaft in der DDR verursacht sei.

Von Staats wegen unter dem Vorwand der Besserung verfolgt

Verdächtig waren auch Mitglieder von Friedens- oder Ökokreisen der evangelischen Kirche. Auch sie wurden nach Belieben als „kriminell gefährdet eingestuft“. Nach den Regeln der DDR-Gesellschaft galten junge Menschen, die sich nicht konform zu den Normen der sozialistischen Gesellschaft verhielten oder die einfach einsam und verzweifelt im Kinderheim litten und ihrem Elend zu entfliehen suchten, als Feinde. Von Staats wegen wurden sie mit moralischer Verurteilung unter dem Vorwand der Erziehung und Besserung gnadenlos verfolgt. Heerscharen williger Werkzeuge von bösartiger Untertanen-Mentalität drängten sich, das Verdikt gegen die Außenseiter zu vollstrecken.

Über die rabiaten Methoden der Jugendhilfe und deren traumatische Folgen haben Opfer Berichte vorgelegt, die das System des Umgangs mit schwierigen Kindern und Jugendlichen als unmenschlich und nicht rechtsstaatlich entlarven. Heidemarie Puls, 1957 geboren, flieht vor den Schlägen einer lieblosen Mutter und dem regelmäßigen sexuellen Missbrauch durch deren trunksüchtigen Gefährten im Alter von zwölf Jahren zu ihrem Vater, muss aber zurück und wird nach einem Suizidversuch in ein Heim eingewiesen. Den Demütigungen, der Gewalt und neuem sexuellen Missbrauch versucht sie immer wieder zu entfliehen und beginnt damit eine Karriere, die sie unter ständigen Strafen vom Durchgangsheim Demmin in den Jugendwerkhof „August Bebel“ in Burg bei Magdeburg und schließlich nach Torgau führt.

Vorbild war die "Explosionsmethode" des Pädagogen Makarenko

Der Empfang in Torgau gestaltet sich nach dem dort üblichen Ritual, das nach der „Explosionsmethode“ des sowjetischen Pädagogen Anton Makarenko entwickelt wurde. Endloses Stehen im Gang. Auf die Frage nach einer Toilette verprügelt ein Erzieher das Mädchen mit einem Stock. Später fragt der Direktor der Anstalt Heidemarie nach der Ursache ihrer Verletzungen. Als sie die Prügelszene schildert, wird sie von ihm erneut misshandelt, damit sie begreift, „dass es keinen Stock gibt“ und „dass niemand geschlagen wird“.

Der Alltag des geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau besteht aus einem elaborierten System von Torturen: Isolation, Prügel, Hunger; die Methoden sind autoritär, Macht wird mit sinnlosen Befehlen, denen unbedingt zu gehorchen ist, ausgeübt und die Lust am Bestrafen der Jugendlichen ist grenzenlos. Die Bosheit der Handlanger, die zu Tätern wurden, erschreckt in den Berichten der Opfer von Jugendhilfe am meisten. Die Erzieher, Oberwachtmeister, Unterleutnants, die Verbindungsoffiziere erscheinen im Bericht ihrer Opfer als Sadisten, nur daran interessiert, ihr Selbstbewusstsein an der Machtausübung gegen Wehrlose aufzurichten.

Mit der Ideologie der sozialistischen Gesellschaft nicht zu erklären

Das Erschreckende daran ist, dass dies nicht mit der Ideologie der sozialistischen Gesellschaft im moralisch überlegenen Staat (als den sich die DDR gegenüber der Bundesrepublik ja begriff) zu erklären ist. Ordnungs- und Sicherheitsdenken politischer Organe, Eliten und Funktionäre ist ein systemübergreifendes Phänomen, das regelmäßig und überall zu beobachten ist. Das wirft Fragen nach der menschlichen Natur auf, die hier nicht zu beantworten sind.

Traditionen des Befehlens und Gehorchens

Zu fragen ist aber nach den Beschädigungen, die Heimerziehung verursacht, die lebenslang anhalten. Auch katholische Patres und evangelische Diakonissen haben in Kinderheimen der Bundesrepublik gewütet, der Unterschied bestand vielleicht nur darin, dass ihr Treiben ignoriert oder stillschweigend geduldet wurde, während in der DDR die Misshandlungen in Kinderheimen im Namen der Ideologie, von Staats wegen, verübt worden sind und den selbstverständlichen Beifall der Oberen hatten. Der boshafte Eifer des Verfolgens Andersdenkender durchzog in der DDR die ganze Hierarchie der Herrschaft. Zu erklären ist er auch mit den Traditionen des Befehlens und Gehorchens im Freund-Feind-Denken derer, die sich auf der richtigen Seite, im Schutze der Mehrheit, sahen. Sie reichen weit zurück, mindestens in die Zeit des Wilhelminismus, in der die „Erziehung“ zum Untertanen mit rigiden und brachialen Methoden als richtig und notwendig galt.

Die überfällige Aufstockung des Entschädigungs-Fonds

Das Schicksal der traumatisierten DDR-Heimkinder war – spät genug – Thema eines „Runden Tisches“. Schließlich wurde im Juli 2012, mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Untergang der DDR, ein Fonds eingerichtet, in den der Bund und die neuen Länder 40 Millionen Euro einzahlten. Zehntausend Euro sollte erhalten, wer unter der repressiven Heimerziehung Schaden genommen hatte. Die Antragsteller sollten selbst entscheiden, was sie mit dem bescheidenen Schmerzensgeld anfangen wollten: eine Therapie, eine Urlaubsreise, einen gebrauchten Kleinwagen bezahlen. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass der Fonds fast erschöpft ist.

Nun soll er um 200 Millionen Euro aufgestockt werden, ein überfälliger Schritt. Zeitweise hatte es nämlich so ausgesehen, als sollten die Opfer der Heimerziehung in der alten Bundesrepublik bessergestellt werden. Von ihrem Entschädigungsfond mit von Anfang an mehr als 120 Millionen Euro war Anfang 2014 erst die Hälfte abgerufen. Sollten Verantwortliche sich gedacht haben, körperliche Züchtigung oder sexueller Missbrauch im kirchlichen Kinderheim wiege schwerer als in der sozialistischen Anstalt, haben sie sich jetzt zu Recht eines Besseren besonnen.

Was die Akten nicht verraten: Die Opfer legen Zeugnis ab

Die gemeinsame Erfahrung der Heimkinder wäre nicht nachvollziehbar und bliebe unbekannt, wenn sie nicht Zeugnis darüber ablegen würden. Denn die Akten der Jugendhilfe-Behörden, der Justiz und anderer staatlicher Institutionen, die mit Kinderheimen befasst waren, geben keine Auskunft über die Emotionen der Opfer, ja nicht einmal über die Tatsachen ihrer „Erziehung“ und des Strafvollzugs.

Für die erziehenden und verfolgenden Behörden waren es bestenfalls Fälle, schlimmstenfalls feindliche Elemente, über die sie Vermerke und Protokolle anfertigten, in der dürren Sprache amtlicher Täter. Deshalb sind die Berichte derer, die Opfer waren, unverzichtbar, um die Wirklichkeit zu erkennen. Sie bilden die Grundlage jeder Form der Aufarbeitung. Und die Zeugen verdienen Dank, dass sie es über sich bringen, von ihren Leiden zu berichten.

Der Autor ist Historiker und hat das Geleitwort zu folgendem Buch geschrieben: Dietmar Rummel: Die (Zellen-)Tür schlägt zu. Dich kriegen wir auch noch. Leipziger Universitätsverlag, 2014. 339 Seiten, 24,50 Euro (bei dem Buch handelt es sich um einen Sonderband der Schriftenreihe „Auf Biegen und Brechen“ der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau).

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