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Wissenschaft und Wahrheit. Um die Thesen des Berliner Historikers Jörg Baberowski (hier der Eingangsbereich der Humboldt-Universität) ist ein Streit entbrannt.
© Doris Spiekermann-Klaas

Rechtsstreit ums Rechtssein: HU-Professor unterliegt gegen den Bremer Asta

Der Bremer Asta darf den Berliner Historiker Baberowski weiter als Gewaltverherrlicher und Verharmloser bezeichnen.

Geschichtsprofessor Jörg Baberowski von der Berliner Humboldt-Universität ist mit seinem Versuch gescheitert, linken Studierendenvertretern bestimmte kritische Äußerungen über ihn zu verbieten: In einer Berufungsverhandlung vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) zog Baberowskis Anwalt jetzt einen in erster Instanz zunächst erfolgreichen Verbotsantrag gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) der Universität Bremen zurück. Das bestätigte am Freitag ein OLG-Sprecher auf Tagesspiegel-Anfrage. Vor der Antragsrücknahme hatte das Gericht signalisiert, dass es die Einstweilige Verfügung aus der ersten Instanz aufheben würde.

Der Bremer Asta darf jetzt demnach wieder behaupten, Baberowski verbreite erschreckend brutale gewaltverherrlichende Thesen, verharmlose das Anzünden und Belagern von Flüchtlingsunterkünften als natürliche Reaktion verärgerter Bürger, begegne Menschen mit blankem Hass, stehe für Rassismus und vertrete rechtsradikale Positionen.

Baberowski kritisiert Merkels Flüchtlingspolitik

Der Asta hatte diese Vorwürfe erhoben, als Baberowski 2016 in Bremen auftrat. Der Historiker, ein Kritiker der Merkelschen Flüchtlingspolitik und des „Geredes von der Willkommenskultur“, erwirkte daraufhin vor dem Landgericht Köln im schriftlichen Verfahren eine Einstweilige Verfügung, die später in mündlicher Verhandlung in einem Punkt entschärft wurde.

Auf Berufung des Asta erörterte jetzt das OLG Köln als zweite und letzte Instanz den Fall und machte dabei in der Verhandlung deutlich, dass sich die Studierenden auf die Meinungsfreiheit berufen könnten: Im politischen Meinungskampf seien selbst extreme Meinungsäußerungen zulässig, wie der Gerichtssprecher erläuterte.

Der Asta hatte seine Vorwürfe auf mehrere Baberowski-Zitate gestützt. Nach Ansicht der ersten Instanz hatten die Kritiker dabei wichtige Passagen weggelassen und den Professor somit sinnentstellend zitiert. Das OLG äußerte jetzt Zweifel an dieser Einschätzung: Auch bei Zitierung der vollständigen Baberowski-Äußerungen komme möglicherweise „keine andere Bedeutung zum Ausdruck“, sagte der Justizsprecher. Nach diesen Erläuterungen bestand Baberowskis Anwalt nicht länger auf der Verbotsverfügung. Die Kosten des Verfahrens muss Baberowski tragen.

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