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Armstrongs Fußabdruck
© Nasa

Die Geschichte vom Mann auf dem Mond: Fußstapfen von Neil Armstrong sollen bewahrt werden

Hände weg von unseren Mondlandeplätzen, fordern die Amerikaner. Doch ganz so einfach ist es nicht, schreiben zwei Wissenschaftler in "Science".

Manche Bilder bleiben im Gedächtnis: jubelnde Menschen auf der Mauer, der Abdruck eines klobigen Astronautenstiefels im Staub des Mondes. Die Orte selbst verschwinden meist rasch. Vor allem von den großen Entdeckern zeugen lediglich Gemälde oder Fotos. Nur auf dem Mond sind die Fußabdrücke der ersten Astronauten auf einem fremden Himmelskörper noch sichtbar. Dort nagen weder Luft und Wasser noch Organismen am Landeteil der Mondfähre oder den Spuren des Rovers, auf dem die Raumfahrer 1969 bis 1972 die Umgebung erkundeten.

Das sollte auch so bleiben, fordern Henry Hertzfeld und Scott Pace von der George-Washington-Universität im Fachblatt „Science“: „Der Schutz der sechs historischen Landeplätze der Apollo-Missionen und alle Geräte, die an unbemannte Landungen auf dem Mond erinnern, ist wichtig.“ Der Planetengeologe Ulrich Köhler vom deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Berlin ergänzt: „Ähnlich wie der Schreibtisch, an dem Luther die Bibel übersetzte, sollten die ersten Spuren des Menschen auf dem Mond für die Nachwelt erhalten bleiben.

Mond-Touristen könnten sich Teile der Apollo-Landefähren als Souvenir abschneiden

Zwar sind die Fußabdrücke der zwölf Astronauten, die auf dem Mond landeten, nicht akut bedroht. Doch in Zukunft könnten Menschen die Bodenschätze des Erdtrabanten ausbeuten und zum Beispiel Helium-3 für Fusionsreaktoren gewinnen. „Dabei würde die Oberfläche des Mondes umgepflügt und alle historischen Zeugnisse vernichtet“, vermutet Köhler. Eines Tages könnten außerdem Mond-Touristen Blechstücke von den Apollo-Landefähren als Souvenir abschneiden.

Vor solchen Gefahren sollten die historischen Stätten auf dem Mond bewahrt werden, meinen Hertzfeld und Pace. Ungeeignet sei allerdings das Gesetz, das im Juli 2013 in den amerikanischen Kongress eingebracht wurde und eine Art Nationalpark um die Relikte auf dem Mond vorsieht. Es würde den Weltraumvertrag der Vereinten Nationen verletzen, der von den großen Raumfahrtnationen unterzeichnet wurde und seit 1967 nationale Ansprüche außerhalb der Erde untersagt. Auch ein Unesco-Welterbe komme nicht infrage: Für Regionen außerhalb der Hoheitsgebiete von Staaten gibt es zwar ein Abkommen der Weltkulturorganisation, das für Schutzgebiete auf dem Meeresgrund gedacht ist. Aber keine einzige Nation mit eigener bemannter Raumfahrt hat diesen Vertrag unterzeichnet.

Hertzfeld und Pace schlagen deshalb einen neuen Vertrag zum Schutz der Geräte und Relikte aller weichen Landungen auf dem Mond zwischen den USA und Russland vor. Als Dritter sollte China ins Boot, dessen Sonde mit dem Rover „Jadehase“ Mitte Dezember auf dem Mond landen soll. Bis 2020 wollen sie dort eine Raumstation aufbauen. Sobald weitere Nationen und Organisationen dazu stoßen, sollten diese den Vertrag ebenfalls unterzeichnen und so ihre Landestätten schützen. So bliebe auch der Fußabdruck von Neil Armstrong erhalten. Andere sichtbare Beweise für diese Pioniertat gibt es nämlich kaum, sagt Köhler: „Sein Begleiter und zweiter Mensch auf dem Mond Buzz Aldrin hat bei diesem historischen Ereignis kein einziges Foto von Neil Armstrong gemacht!“

Roland Knauer

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