Kinderwunsch: Embryonen auf Eis
Nach einer künstlichen Befruchtung bleiben immer wieder Eizellen im Vorkernstadium oder Embryonen übrig und werden tiefgekühlt. Andere Paare könnten sie „adoptieren“. Doch dieser Weg birgt juristische Fallstricke.
„Die meisten Betroffenen, mit denen ich gesprochen habe, haben das starke Gefühl, alles, was in Reichweite ist, versuchen zu müssen“, schreibt Millay Hyatt in ihrem Buch „Ungestillte Sehnsucht“ über ihre Leidensgenossen – Männer und Frauen mit einem unerfüllten Kinderwunsch. Alles, was in Reichweite ist. Eine Samenspende zum Beispiel gehört dazu. Oder eine künstliche Befruchtung, bei der außerhalb des Körpers entweder die Eizelle gemeinsam mit etwa 250 000 beweglichen Spermien in eine Kulturflüssigkeit gegeben wird (In-vitro-Fertilisation, IVF) oder die Samenzelle im Labor direkt in die Eizelle injiziert wird (ICSI).
Nicht dazu gehört in Deutschland die Schwangerschaft nach einer Eizellspende. Eizellen dürfen nur gewonnen werden, um bei der Frau, von der sie stammen, eine Schwangerschaft herbeizuführen. Das Embryonenschutzgesetz erlaubt es nicht, sie mit dem Samen eines Mannes zu befruchten, dessen Frau anschließend den Embryo in ihrer Gebärmutter empfängt, das Kind austrägt und seine Mutter wird. Deutsche Paare fahren deshalb zum Beispiel nach Spanien oder nach Tschechien.
Gegen die Eizellspende sprechen nicht nur rechtliche Gründe. Sie ist geradezu prädestiniert für die gefürchtete Kommerzialisierung. Frauen, die sich dazu bereiterklären, setzen unter Umständen in einer finanziellen Notlage gegen Geld ihre Gesundheit aufs Spiel. Denn die hormonelle Stimulation, die die Aktivität der Eierstöcke ankurbelt, und die anschließende Punktion zur Entnahme der reifen Eizellen sind nicht ganz ohne.
In Bayern gibt es das „Netzwerk Embryonenspende“
Für Paare, deren Kinderwunsch nur mit einer fremden Eizelle erfüllt werden könnte, ist allerdings noch ein anderer Weg denkbar – zumindest, wenn sich die Partner von dem Gedanken verabschieden, dass wenigstens einer von ihnen mit dem Kind genetisch verwandt sein muss. Die Frau könnte sich die bereits befruchtete, in der Kälte konservierte Eizelle einer anderen Frau einpflanzen lassen. Und zwar hier in Deutschland.
Genau das ist das Ziel des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“ in Bayern: Paare, deren übrig gebliebene befruchtete Eizellen in einem Kinderwunschzentrum auf Eis liegen, könnten Paaren helfen, die sich sehnlich ein Kind wünschen. „Nach ausführlicher Beratung kann das Paar, das sich kein weiteres Kind wünscht, einen Freigabevertrag unterzeichnen und die kryokonservierten Eizellen spenden“, erläutert Hans-Peter Eiden, Schriftführer des Vereins. „Es kommen also nur Eizellen von Frauen infrage, die nach einer künstlichen Befruchtung schon ein Kind zur Welt gebracht haben.“
„Viele Paare würden diese Lösung einer Eizellspende im Ausland vorziehen, weil ihnen die Vertrauensbasis zu uns wichtig ist“, berichtet der Reproduktionsmediziner Franz Geisthövel, der zusammen mit Kollegen in Freiburg das Centrum für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin (CERF) betreibt. Kollegen hat er bei einer Tagung im Herbst anvertraut, dass bereits eine Schwangerschaft auf diesem Weg zustande gekommen ist. Mehr will er dazu noch nicht sagen. Ärztliche Schweigepflicht. Konkrete Fälle kann auch Eiden noch nicht nennen: „Die angeblichen Fallgeschichten, die vor einigen Wochen in einer Sendung des Bayerischen Rundfunks vorgestellt wurden, sind jedenfalls nicht authentisch.“ Er versichert jedoch, es gebe beim Netzwerk schon eine Liste von Spendern – diese sei allerdings deutlich kürzer als die der potenzieller Empfänger.
Eine Alternative zum Eizell-Tourismus
Die reproduktionsmedizinische Behandlung selbst sei bei der Embryonenspende vergleichsweise unkompliziert. Schließlich sei keine hormonelle Stimulation nötig, sagt Geisthövel. „Eigentlich ist es eine der kostengünstigsten Methoden der Kinderwunschbehandlung“, ergänzt die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel, die sich als stellvertretende Vorsitzende im Netzwerk engagiert. Was sie an der Embryonenspende besonders überzeugt, ist jedoch der „vitale Ausdruck von Solidarität“ zwischen einem Paar, das dank der Techniken der modernen Fortpflanzungsmedizin Eltern geworden ist, und einem anderen, das sich sehnlich ein Kind wünscht. Wenn alles gut geht, sind vier Erwachsene dankbar. „Es ist eine legale Alternative zum rechtlich und moralisch bedenklichen Eizelltourismus“, ergänzt Eiden.
Im Prinzip sei es vernünftig, wenn ein Paar einem anderen mit einer Embryonenspende hilft, findet auch Ulrich Hilland, Fortpflanzungsmediziner aus Bocholt und Vorsitzender des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren. Der Gesetzgeber müsse aber regeln, dass das Kind später ein Recht hat, seine Herkunft zu erfahren. Und der genetische Vater brauche die Sicherheit, in diesem Fall nicht unterhaltspflichtig zu werden. Da die Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch rechtlich die Mutter ist, kann das der genetischen Mutter nicht passieren.
Jede Eizellspende – ob nun befruchtet oder nicht – macht es biologisch möglich, dass Frauen im höheren Alter schwanger werden. Das bayerische Netzwerk hat für beide Wunscheltern ein Höchstalter von 45 Jahren festgesetzt. In Geisthövels Augen ist zudem maßgeblich, ob die Frau eine Schwangerschaft gesundheitlich gut durchstehen kann.
Woher könnten die befruchteten Eizellen kommen? Da sind einerseits die im Rahmen einer IVF gewonnenen Embryonen, die einer Frau entgegen der Planung nicht eingesetzt werden können: etwa weil ein Unfall das verhindert. Oder weil sie ein schweres hormonelles Überstimulationssyndrom bekommen hat, das dadurch weiter angeheizt würde. Das ist allerdings die Ausnahme. Keiner kennt die Zahl, aber in Deutschland dürfte es nur wenige dieser überzähligen Embryonen geben. Schließlich dürfen sie nur mit der Absicht erzeugt werden, der jeweiligen Patientin zu der ersehnten Schwangerschaft zu verhelfen.
Das Problem der Juristen: Der Embryo entsteht erst nach dem Auftauen
Was es viel öfter gibt: kältekonservierte Eizellen im Vorkernstadium. Sie sind schon mit einer Samenzelle in Kontakt gekommen, aber die Kerne von Ei- und Samenzelle sind noch nicht verschmolzen. Geisthövel schätzt, dass in seiner Praxis jedes zweite Paar im Schnitt fünf unter Befruchtung stehende Eizellen „übrig“ hat, die dann eingefroren werden. Die Erzeugung solcher Zellen sei zwar unproblematisch. Doch bei einer Spende könnte es juristische Probleme geben, meint Hilland. Der Grund: Die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, mit der ein Embryo entsteht, ereignet sich erst nach dem Auftauen.
Steckt der Teufel also im juristischen Detail? Der Düsseldorfer Medizinrechtler Helmut Frister folgerte in einem Kommentar aus dem Jahr 2010, dass die weitere Kultivierung einer Eizelle im Vorkernstadium nur zulässig sei, wenn das Ziel in einer Schwangerschaft der Frau bestehe, von der sie stammt. Ein Jahr später allerdings hat das Oberlandesgericht Rostock in einem anderen Zusammenhang festgestellt, dass Eizellen im Vorkernstadium schon als befruchtet gelten müssen. „Das Embryonenschutzgesetz würde demnach nicht verbieten, dass ein Spenderpaar sie freigibt“, sagt die Juristin Monika Frommel. Kleine Unterschiede, die für das Lebensglück von Familien große Folgen haben können. Frommel weist darauf hin, dass auf beiden Seiten gewichtige Patientenrechte im Spiel sind: „Spenderpaaren kann nicht zugemutet werden, dass sie Vorkernstadien vernichten lassen müssen, obgleich sie diese aus altruistischen Gründen gerne kinderlosen Paaren zukommen lassen wollen.“
Hilland sieht seine Bedenken dadurch noch nicht ausgeräumt. „Diese Diskussion muss geführt werden“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes. Sein Berliner Kollege Matthias Bloechle, der vor einigen Jahren durch eine Selbstanzeige die rechtliche Klärung in der Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID) angestoßen hat, hätte auch gern in Sachen Embryonenspende Klarheit. Er würde sie gern selbst anwenden: „Ich warte jetzt erst einmal ab. Schließlich habe ich schon einen Prozess geführt.“
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