Evaluation des Infektionsschutzgesetzes: Drosten zieht sich aus Sachverständigenrat zurück
Den Entschluss des Charité-Virologen teilte Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Donnerstag mit. Zwei mögliche Gründe dafür liegen auf der Hand.
Virologe Christian Drosten gehört nicht länger dem Sachverständigenrat zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes an. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Donnerstagnachmittag via Twitter mit.
Kurz zuvor habe Drosten ihm seinen Entschluss mitgeteilt, schrieb Lauterbach: „Das ist ein schwerer Verlust, weil niemand könnte es besser.“ Dem Expertengremium der Bundesregierung zur Corona-Pandemie soll Drosten allerdings weiter angehören.
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Zu den Hintergründen äußerte sich Lauterbach in dem Tweet nicht. Eine große Rolle bei Drostens Entschluss dürfte aber die Arbeitsbelastung spielen. So wird die Arbeit des Sachverständigenrates nicht mit Haushaltsmitteln, Infrastruktur oder Personal aus dem Bundesgesundheitsministerium unterstützt. Alle beteiligten Wissenschaftler leisten die Arbeit ehrenamtlich und neben ihren Hauptbeschäftigungen.
Für das Gremium ist der Abgang Drostens ein Verlust, weil es damit das der breiten Öffentlichkeit bekannteste Gesicht verliert – das dürfte auch Auswirkungen auf die Autorität der Empfehlungen haben, die das Gremium gerade ausarbeitet.
Der Bericht, den der Sachverständigenrat ausarbeitet, soll am 30. Juni der Bundesregierung übergeben werden, die ihn dann mit eigener Stellungnahme an den Bundestag überweist. Das Ziel ist eine Reform des Infektionsschutzgesetzes, die es ermöglicht, bei der nächsten Pandemie ohne Notstandgesetzgebung – die epidemische Lage nationaler Tragweite – zu reagieren.
Ein Aufgabenfeld Drostens war zuletzt weggefallen
Im Bericht soll es unter anderem Empfehlungen für das Pandemiemanagement, das Datenmanagement und zur Risikokommunikation in der Pandemie geben. Nicht evaluiert werden soll vorerst allerdings die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen – diesen Auftrag hat Minister Lauterbach auf Drängen der Kommission zurückgenommen.
Die Begründung Lauterbachs dafür: Eine Evaluation der Maßnahmen sei in der Kürze der Zeit und aufgrund mangelnder Daten nicht möglich. Für die Evaluation der Wirksamkeit der Maßnahmen war Drosten die zentrale Figur. Dass dieses Aufgabenfeld nun weggefallen ist, dürfte ein weiterer Grund gewesen sein, dass Drosten künftig auf seine Mitwirkung im Gremium verzichtet.
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