Kritik an polnischer Regierung: Deutsche Historiker gegen "Holocaust-Gesetz"
Der deutsche Historiker-Verband kritisiert das polnische "Holocaust-Gesetz". Bewertung von Geschichte dürfe nicht als Staatsdoktrin verordnet werden.
Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) hat die polnische Regierung aufgefordert, das Gesetz zu NS-Verbrechen zurückzunehmen. Es drohe „neben einer strafrechtlichen Verfolgung zu einem massiven öffentlichen Druck auf Historikerinnen und Historiker im In- und Ausland zu führen“, erklärte die VHD-Vorsitzende Eva Schlotheuber, Professorin für Mittelalterliche Geschichte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, am Dienstag.
Mit dem „Holocaust-Gesetz“ will die nationalkonservative polnische PiS-Regierung wie berichtet Aussagen zur polnischen Beteiligung an NS-Verbrechen unter Strafe stellen. Als Auslöser für die Gesetzgebung gilt die Verärgerung über Begriffe wie „polnische Konzentrationslager“ für die Vernichtungslager, die unter deutscher Besatzung auf polnischem Boden errichtet und betrieben wurden.
Plädoyer für das Aushandeln von Geschichtsbildern
Solchen Begriffen, „die unfundiert die deutsche Schuld an den Verbrechen in Polen relativieren“, sei der Historikerverband schon in der Vergangenheit entgegengetreten, betont Schlotheuber. Einer falschen Verwendung von Begriffen könne aber „allein ein sprachsensibler öffentlicher Umgang und umfassende historische Bildung“ entgegenwirken.
Das Gesetz aber führe nun „zahlreiche und weitreichende Straftatbestände“ ein – für Personen, die „faktenwidrig der polnischen Nation oder dem polnischen Staat eine Verantwortung oder Mitverantwortung für die NS-Verbrechen, die von Deutschen Dritten Reich verübt wurden, (...) zuschreib(en)“. Dies bedeute „einen erheblichen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“, kritisiert Schlotheuber. Die Darstellung und Bewertung von Geschichte dürfe „nicht als Staatsdoktrin verordnet“ werden. Das Aushandeln von Geschichtsbildern gehöre zu den Grundpfeilern einer Demokratie.
Amory Burchard