Rechtschreibrat und geschlechtergerechte Sprache: Das Gendersternchen muss noch warten
Wird der Genderstar künftig amtlich? Der Rat für deutsche Rechtschreibung will Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache frühestens im November treffen. Doch ein Punkt spricht dagegen.
Wie sehen geschlechtergerechte Schreibweisen aus? Gehört dazu bald auch ganz "amtlich" das Gendersternchen ("Leser*innen")? Auf Empfehlungen zu diesen Fragen hat sich der Rat für deutsche Rechtschreibung wie erwartet noch nicht einigen können. Das bestätigte das Gremium nach seiner Sitzung am Freitag offiziell.
Vielmehr sollen „mögliche“ Empfehlungen an staatliche Stellen bis zum November erarbeitet werden, heißt es in einer Erklärung des Rates – was so viel bedeutet, dass der Rat sich offen hält, ob er sich dann dazu überhaupt verbindlich äußern wird. Bisher sei jedenfalls "keine eindeutige Tendenz" zu erkennen, wie durch Orthographie die Schreibung geschlechtergerecht gestaltet werden könne, erklärte das Gremium in seiner Mitteilung. Am "ehesten" werde die Erwartung geschlechtergerechter Schreibung derzeit die weit verbreitete Praxis gerecht, immer von Frauen und Männern in weiblicher und männlicher Form, im Plural oder in Passivkonstruktionen zu schreiben. Die Schreibentwicklung sei aber noch nicht soweit gediehen, dass das Regelwerk der Amtlichen deutschen Rechtschreibung jetzt geändert werden sollte.
Die Les- und Vorlesbarkeit soll gewährleistet sein
Vorgestellt wurden in der Sitzung die zahlreichen Möglichkeiten, wie geschlechtergerechte Schreibweisen in den verschiedenen Textgattungen aktuell vorkommen, hieß es danach. Eine Arbeitsgruppe soll nun weitere Textkorpora und die Verbreitung möglicher Schreibweisen sichten. Ob sich das Gremium tatsächlich zu offiziellen Empfehlungen entschließt, wird in der Novembersitzung diskutiert. Der von den Kultusministern beauftragte Rechtschreibrat hat unter anderem die Aufgabe, die deutsche Rechtschreibung zu beobachten und weiterzuentwickeln und gegebenenfalls neue Richtlinien aufzustellen, die dann zum Beispiel auch Eingang in den Duden finden würden.
„Grundsätze“ für mögliche Empfehlungen zur Geschlechtergerechtigkeit sollten auf jeden Fall sein, dass Schreibungen verständlich, les- und vorlesbar sowie grammatisch korrekt sind und Rechtssicherheit gewährleisten, erklärt das Gremium. So denken die Ratsmitglieder unter anderem daran, dass auch elektronische Sprachassistenten wie "Siri" oder "Alexa" Texte vorlesen können müssen.
Zu hören war unter Ratsmitgliedern, insbesondere die Vorlesbarkeit könnte dagegen sprechen, dass künftig das Gendersternchen oder auch der Gender-Gap ("Leser_innen") "amtlich" werden. Mit dem Stern oder dem Gap (auf Deutsch: "Lücke") wollen Schreiberinnen und Schreiber auch Frauen sprachlich sichtbar machen - und genauso auf die Fülle anderer Geschlechter verweisen.
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