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„Mein Körper, meine Wahl“. Intersexuelle Aktivisten kämpfen seit langem für das Recht auf Selbstbestimmung. Foto: Florian Schuh/dpa/picture-alliance
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Intersexualität: Chirurgisch feminisiert oder maskulinisiert

Kinder, deren Genitalien nicht der Norm entsprechen, werden weiter kosmetisch operiert – trotz neuer medizinischer Leitlinien.

Die Anzahl von Kindern, deren Genitalien kosmetisch operiert werden, ist in Deutschland nicht rückläufig – obwohl die Zahl dieser Operationen durch verschiedene Revisionen medizinischer Leitlinien seit 2005 begrenzt werden sollte. Das ist das Ergebnis einer Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ,uneindeutiger’ Genitalien im Kindesalter“ der Humboldt-Universität.

Kosmetische Operationen von Genitalien kleiner Kinder stehen seit Längerem in der Kritik. Im In- und Ausland haben Organisationen von intersexuellen Menschen die Praxis, Genitalien von Kindern im Erscheinungsbild oder in ihrer Funktionsweise an die herrschende männliche oder weibliche Norm anzupassen, als Bevormundung, Verstümmelung und als Verstoß gegen Menschenrechte angeprangert. Schließlich führen diese „Korrekturen“ später häufig zu physischen und psychischen Problemen.

In der Medizin wuchs das Bewusstsein

Vor etwa zehn Jahren begann das wachsende Bewusstsein dafür, sich in veränderten medizinischen Leitlinien niederzuschlagen. So riet etwa die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin nun zur Zurückhaltung und zur sorgfältigen „Abwägung unterschiedlicher Optionen“. Der Deutsche Ethikrat empfahl Ärzten und Eltern im Jahr 2012, sich bei Genitalplastiken im Kindesalter stark zurückzuhalten und die Eingriffe so lange aufzuschieben, bis die Betroffenen einwilligen können. Die Bundesärztekammer verfasste 2015 eine entsprechende Stellungnahme. Und seit 2016 herrscht unter den 173 deutschen Fachgesellschaften Einigkeit darüber, dass Eingriffe, die nur der Anpassung des Geschlechts an die herrschende Norm dienen, an Kindern nicht durchzuführen sind.

"Nur ein Teil der Operationen sind medizinisch notwendig"

Hingegen hatten deutsche Fachgesellschaften noch bis ins neue Jahrtausend hinein bei vermeintlichen „Störungen der sexuellen Differenzierung“ zu einer funktionellen und „kosmetischen Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitales vor dem zweiten Lebensjahr geraten. An dieser überholten Richtlinie orientiert sich ein Teil der Mediziner aber offenbar weiter, wie die Studie zeigt. Ausgewertet wurden Daten aus der Krankenhausstatistik über Eingriffe an Kindern zwischen null und neun Jahren mit einem breiten Spektrum an bei Medizinern als „uneindeutig“ geltenden Geschlechtsorganen. Die Zahl der „feminisierenden und maskulinisierenden Operationen“ liegt demnach im Jahr 2014 etwa so hoch wie schon 2005, nämlich bei rund 1700 Eingriffen. „Aber nur ein Teil dieser Operationen ist medizinisch tatsächlich notwendig“, sagt die Autorin der Studie, die Geschlechterforscherin Ulrike Klöppel.

Auf wie viele Eingriffe dies zutrifft, lasse sich jedoch allein anhand der Zahlen nicht sagen, dafür müsste jeder Einzelfall kritisch geprüft werden. Abgesehen von diesen schwieriger zu bewertenden Fällen würden jedenfalls zu einem „nicht unerheblichen Teil“ weiter medizinisch eindeutig nicht notwendige Klitorisoperationen im frühen Kindesalter durchgeführt sowie Neovaginas oder Penisplastiken konstruiert: „Das kritisieren reformorientierte Chirurgen, aber gemacht wird es in deutschen Kliniken trotzdem“, sagt Klöppel.

Varianten nicht pathologisieren

Gemacht wird es, weil Eltern und Ärzte den betroffenen Kindern gesellschaftliche Diskriminierung ersparen wollen. Hingegen werden Kinder, die offen intersexuell aufwachsen, keineswegs zwangsläufig diskriminiert, wie aus einer Mütter-Befragung hervorgeht, die im Vorwort der Studie erwähnt wird. Entscheidend für das Selbstbild des Kindes sei, Varianten nicht zu pathologisieren und und dem Kind zu vermitteln, wertvoll zu sein. Damit sei dem Kindeswohl weit besser gedient als mit kosmetisch-chirurgischen Maßnahmen. Je nach Definition leben 8000 bis 120.000 intersexuelle Menschen in Deutschland.

Klöppel kommt zu dem Schluss, die überarbeiteten medizinischen Leitlinien würden in der klinischen Praxis „nur lückenhaft umgesetzt“. Ein „transparentes Monitoring“ aller Genitaloperationen an Kindern sei „das Mindeste, wofür die Bundesregierung Rechnung tragen muss“. Besser noch wäre es, Rechtssicherheit für intersexuelle Kinder zu schaffen. So ist es für viele Betroffene problematisch, dass Krankenakten nur zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Und rechtlich beanstanden lassen sich Eingriffe wegen der kurzen Verjährungsfrist kaum.

Das Bundesfamilienministerium sieht keinen Bedarf für neue Verbote

Das Bundesfamilienministerium sieht jedenfalls für neue Verbotsnormen keinen Bedarf, wie es in seinem Zwischenbericht „Situation von trans- und intersexuellen Menschen im Fokus“ vom vergangenen Oktober feststellt. Strafrechtlich decke das Verbot der Genitalverstümmelung und der Straftatbestand Körperverletzung den Bereich ab. Demnach dürften Eltern überhaupt nur in eine Operation ihres Kindes einwilligen, wenn eine medizinisch „dringende oder vitale Indikation“ vorliegt. Operationen, „die lediglich dazu dienen, den Körper weiblicher oder männlicher oder eindeutiger erscheinen zu lassen“, könnten hingegen ohne die Einwilligung des Kindes strafbar sein. Die Forderung nach einer speziellen gesetzlichen Regelung erledige sich damit „teilweise“. Weitere zivilrechtliche Verbote für Eltern würden nicht auf Verständnis, sondern auf Strafe zielen und seien darum nicht geeignet.

Klöppel verweist darauf, dass Menschenrechtsorganisationen die Entwicklungen in Deutschland mit großem Interesse verfolgen.

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