Koalition einigt sich beim "Einheitslehrer": Berliner Lehrergesetz nimmt erste Hürde
Ein dreiviertel Jahr lang konnte sich die Berliner Koalition nicht über den „Einheitslehrer“ im geplanten neuen Lehrerstudium einigen. Am Mittwoch nahm das „Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG)“ nun endlich die erste parlamentarische Hürde.
Mit den Stimmen von SPD und CDU passierte es den Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses. Die drei Oppositionsparteien stimmten dagegen.
In der Debatte attackierten Grüne, Linke und Piraten besonders den Kompromiss zum „Einheitslehrer“. Wolfgang Albers von der Linken sagte, SPD und CDU hätten keine bildungspolitischen Gemeinsamkeiten. Das äußere sich nun in „gesetzgeberischer Notdurft“. Albers legte der SPD nahe, sich ihre parlamentarische Mehrheit jenseits der CDU zu suchen. Für ihre ursprünglichen Absichten habe sie die Unterstützung der Linken. Martin Delius (Piraten) nannte den langen Koalitionsstreit eine „Posse“.
Die SPD hatte nur noch ein Lehramt für die Oberschule mit identischem Studium gewünscht. Die CDU forderte hingegen eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Masterstudium für angehende Gymnasiallehrer und für angehende Lehrer der Integrierten Sekundarschule. Im Gesetzentwurf ist nun zwar ein gemeinsames Lehramt vorgesehen, aber in „zwei differenzierten Masterstudiengängen, die sich hinsichtlich der Schwerpunktsetzung in Fachlichkeit und Bildungswissenschaften unterscheiden“.
Die Abgeordneten der Opposition versuchten in der Diskussion zu ergründen, was dies zu bedeuten hat. Denn die Ausführung des Gesetzes wird von der Senatsverwaltung in Rechtsverordnungen erarbeitet, die den Parlamentariern der Opposition zu deren Unmut nicht vorgelegt werden. Der CDU-Abgeordnete Stefan Schlede und der SPD-Abgeordnete Lars Oberg ließen lediglich durchblicken, bei den Fachdidaktiken und den Bildungswissenschaften werde im Studium „differenziert“ werden. In welchem Umfang Kurse betroffen sind und ob auch der Anteil dieser Bereiche gegenüber den Fachwissenschaften erhöht wird, blieb im Dunkeln.
Die Abgeordneten der Koalition haben den Gesetzentwurf des Senats mit Rücksicht auf manche Kritik verändert. So wird nun im Gesetz festgeschrieben, dass das neue Praxissemester, das siebeneinhalb Monate umfasst, auch in Teilzeit studiert werden kann. Dies sei auch eine Lösung für die Sorge der Universität der Künste, die künstlerische Entwicklung werde vom Praxissemester zu lange unterbrochen, sagte der Abgeordnete Oberg im Anschluss an die Sitzung auf Nachfrage.
Weil das Praxissemester erst spät im Studium, im neunten Studiensemester, vorgesehen ist, soll das erste Praktikum im Bachelor von jetzt vier auf mindestens sechs Wochen verlängert werden. Ausgeräumt sind auch Sorgen der UdK, Kunst und Musik könnten im neuen Grundschullehrerstudium den hohen Anteilen von Mathe und Deutsch geopfert werden. Die Koalition hat eine Ausnahmeregelung für die UdK-Studierenden geschaffen: Sie sollen Deutsch oder Mathe mit ihrer jeweiligen Kunst kombinieren dürfen, also nur zwei statt drei Fächer studieren müssen.
Am Donnerstag soll das Gesetz vom Bildungsausschuss beschlossen werden.
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