1G, 2G, oder 3G?: 2G-Regeln vermitteln laut Virologen nur „Scheinsicherheit“
Virologen warnen davor, die Wirkung von 2G zu überschätzen. Wenn man Sicherheit wolle, helfe nur 1G weiter - also alle zu testen, egal ob geimpft oder genesen.
Der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit hat davor gewarnt, die Wirkung von 2G-Regeln, also der Zulassung nur von Geimpften und Genesenen zu Veranstaltungen, zu überschätzen. 2G gebe eine „Scheinsicherheit“, sagte Schmidt-Chanasit am Samstag im Deutschlandfunk. Auch Geimpfte könnten sich infizieren und das Virus übertragen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit geringer sei.
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Wenn man wirklich Sicherheit wolle, helfe nur 1G weiter - also alle zu testen, egal ob geimpft, ungeimpft oder genesen. Das sollte vor allem für problematische Bereiche gelten, wo vulnerable Menschen gefährdet seien. Man sollte das wichtige Instrument des Testens nicht aus der Hand geben, mahnte der Virologe. Er warb zugleich für eine „Testoffensive“ und kritisierte, dass die kostenlosen Bürgertests Mitte Oktober abgeschafft wurden.
Auch der Bonner Virologe Hendrik Streeck sieht die 2G-Regel in Gastronomie und bei Veranstaltungen mit Problemen behaftet. „Die Geimpften haben das Gefühl, sie sind nicht mehr Teil der Pandemie und verhalten sich auch entsprechend risikoreich“, sagte Streeck am Samstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
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„Das zweite Problem sind die Ungeimpften, die ausgeschlossen werden und sich noch weniger testen lassen“. Das könne zu unkontrollierten Ausbrüchen führen. „Wenn Ungeimpfte am Sozialleben nicht teilnehmen dürfen, organisieren sie sich zum Beispiel Feiern zu Hause. Dort lässt sich das Infektionsgeschehen dann überhaupt nicht mehr kontrollieren“, warnte der Virologe. Streeck forderte daher die rasche Wiedereinführung kostenloser Corona-Tests.
Österreich hatte am Freitag im Kampf gegen die vierte Corona-Welle beschlossen, eine bundesweite 2G-Regel einzuführen. Menschen ohne Impfung oder Nachweis der Genesung dürfen ab Montag keine Lokale, Friseure und Veranstaltungen mehr besuchen. Dasselbe gilt für den Zutritt zu touristischen Betrieben. In Deutschland setzt ab Montag als erstes Bundesland Sachsen die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend und verpflichtend um. (dpa)