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Illustration eines zerbrochenen Eigenheims.
© Illustration: Istock

Bausparkassen in der Krise: Zerstörtes Vertrauen

Die deutschen Bausparkassen stecken in der Krise. Viele Altkunden bekommen deshalb nun die Kündigung. Wie konnte es so weit kommen?

Bausparen sei „das Punkigste der Welt“, sagt Schauspielerin Nora Tschirner. Das sei so ein „Sicherheitsding, das einen einfach freier macht“. Jahrzehntelang hat die Branche daran gearbeitet, dieses Image aufzubauen. Spießig, aber cool wollten die deutschen Bausparkassen sein. 2005 sagt das kleine Mädchen in der Werbung zu seinem Vater: „Wenn ich groß bin, will ich auch mal Spießer werden.“ Es ist ein Satz wie ein Versprechen. Ein Versprechen aus einer anderen Zeit.

Denn heute, zehn Jahre später, stecken die Bausparkassen in der Krise. Aus der Not heraus kündigen fast alle Institute ihren Altkunden die Verträge. 200 000 Verbraucher sind bereits betroffen. Und eine Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil. Glaubt man Experten, werden die Probleme der Bausparkassen in den nächsten Jahren eher noch größer als kleiner.  

Verantwortlich ist dafür die Europäische Zentralbank (EZB), die die Zinsen niedrig hält. Der Leitzins liegt nun schon seit Monaten auf einem Rekordtief von 0,05 Prozent. Die Notenbanker wollen auf diese Weise die Kreditvergabe und damit die Wirtschaft in der Euro-Zone ankurbeln. Die deutschen Bausparkassen bringt diese Politik jedoch immer mehr in Bedrängnis. Die Institute haben den Sparern einst ein Versprechen gegeben – und können es nun nicht mehr halten.

Ein großes Problem: die Sparzinsen

Drei Prozent Zinsen oder mehr haben die Bausparkassen den Kunden für ihr Erspartes vor zehn Jahren zugesagt. Damals war das noch nicht einmal sonderlich viel. „Kunden, denen es rein ums Sparen ging, hätten ihr Geld durchaus rentabler anlegen können“, sagt Max Herbst von der FMH Finanzberatung. Viele Verbraucher haben sich die Bausparverträge vor Jahren aufschwatzen lassen – und sind heute froh darüber. Auf Tagesgeldkonten bekommt man schließlich schon lange keine drei Prozent Zinsen mehr. Aus Sicht der Sparer ist es deshalb mehr als verständlich, dass sie an ihren alten Verträgen festhalten, so lange es geht. Aus Sicht der Bausparkassen ist das dagegen ein großes Problem. Die Institute können sich die hohen Sparzinsen ihrer Altkunden schlichtweg nicht mehr leisten.

Die Welt der Bausparkassen steht Kopf. Obwohl der Immobiliensektor boomt und immer mehr Menschen sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, können die Bausparkassen davon nicht profitieren. Weil die Zinsen so rasant gesunken sind, geht ihr Geschäftsmodell nicht mehr auf. Denn das basiert auf einer simplen Rechnung: Die Institute kassieren über ihre Bauspardarlehen höhere Zinsen, als sie ihren Kunden in der Ansparphase als Guthabenzinsen auszahlen. Derzeit funktioniert das aber nicht mehr, weil zu viele Kunden alte, hochverzinste Bausparverträge haben, das teure Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen. Schließlich bekommen sie einen Immobilienkredit bei einer Geschäftsbank viel günstiger.

Bausparkassen wollen Altkunden loswerden

Deshalb wollen die Bausparkassen ihre Altkunden nun loswerden. Zuletzt war es die Schwäbisch Hall, die angekündigt hat, 50 000 langjährigen Bausparern die Kündigung zu schicken. Und das Institut ist mit diesem Schritt nicht Vorreiter, sondern Nachahmer. Die Schwäbisch Hall folgt mit den Kündigungen dem Beispiel von BHW, Wüstenrot und den Landesbausparkassen (LBS). Andreas Zehnder, Vorstandsvorsitzender beim Verband der Privaten Bausparkassen, verteidigt dieses Vorgehen. Die Institute kämen angesichts der Niedrigzinspolitik nun mal „um unpopuläre Maßnahmen nicht herum“. Zumal man nicht wisse, wann die Zinsen wieder steigen würden. „Wenn wir sehen, dass wir auf eine Nebelwand zufahren, müssen wir rechtzeitig bremsen“, sagt Zehnder.

Dabei ist nicht abschließend geklärt, ob die Kündigungen der alten Bausparverträge überhaupt rechtens sind. Klar scheint die Sache nur zu sein, wenn die Kunden die anfangs vereinbarte Bausparsumme bereits erreicht haben. Bei vielen Verbrauchern, die nun ein Kündigungsschreiben bekommen, ist das allerdings nicht der Fall. Häufig ist ihr Vertrag lediglich zuteilungsreif: das heißt, die Kunden haben genug angespart, um theoretisch ein Darlehen der Bausparkasse in Anspruch nehmen zu können. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht. Sie können nämlich auch einfach weitersparen, bis sie die Bausparsumme erreichen (siehe Kasten).

Die Bausparkassen streiten sich nun mit Verbraucherschützern über die Frage, wie man mit Kunden umgehen soll oder darf, deren Verträge bereits seit zehn Jahren zuteilungsreif sind. Dürfen sie weiter von den Sparzinsen profitieren – auch wenn sie augenscheinlich nie vorhaben, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen? Oder darf die Bausparkasse sie – wie es in vielen Fällen nun passiert – rausschmeißen?

Bausparkassen waren hierzulande stets hoch angesehen.

Antworten kann darauf nur der Bundesgerichtshof (BGH) geben. Doch bis ein solcher Fall überhaupt beim BGH landen wird, dauert es. Dafür muss ein Bausparer erst einmal über mehrere Instanzen klagen. Verbraucherschützer erwarten eine höchstrichterliche Entscheidung frühestens in drei Jahren. „Die Institute nutzen diese Ungewissheit aus“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Zumal sich derzeit weder Politik noch Aufsicht in diesen Zwist einmischen wollen. Ob die Institute „Bausparverträge kündigen oder nicht, entscheiden die Geschäftsleiter, nicht wir“, sagt Felix Hufeld, Präsident der Finanzaufsicht Bafin. Ähnlich antwortet das Bundesfinanzministerium: „Jede einzelne Bausparkasse trifft die Entscheidung in eigener Verantwortung“, sagt eine Sprecherin. „Ob Kündigungen zivilrechtlich zulässig sind, müssen die Gerichte entscheiden.“

Für die Kunden ist das ärgerlich. Sie können gegen die Kündigung zwar Widerspruch einlegen. Doch ob die Bausparkassen sich darauf einlassen, ist ungewiss. Im Zweifel bleibt den Kunden nur der Gang zum Anwalt.

Bausparkassen waren stets hoch angesehen

Dass es überhaupt so weit kommen musste, ist ein Skandal. Schließlich sind und waren Bausparkassen hierzulande stets hoch angesehen. Noch immer entscheiden sich jährlich fast drei Millionen Menschen dazu, einen Bausparvertrag abzuschließen. In jedem zweiten deutschen Haushalt gibt es mindestens einen solchen Vertrag. Und: Viele Länder wollen das deutsche Modell kopieren. Die Schwäbisch Hall wirbt sogar bereits in China fürs Bausparen. 2014 hat sie dort bereits 24 000 Bausparverträge verkauft.

Während das Bausparen einerseits also zu einem deutschen Exportprodukt wird, verliert es hierzulande an Ansehen. Und die Institute müssen zusehen, dass sie es sich mit den deutschen Kunden nicht vollends verscherzen. Zumal die Kritik zunimmt. So kommt die Stiftung Warentest etwa zu dem Schluss, dass Bausparen theoretisch zwar „eine prima Idee“ sei. In der Praxis würden Beratungsfehler Kunden jedoch zum Teil tausende Euro kosten. Gerade einmal drei von zwanzig Bausparkassen bekamen in der letzten Untersuchung der Stiftung Warentest die Schulnote „Gut“. Jeder fünfte Testkunde wäre besser weggekommen, wenn er auf den Bausparvertrag verzichtet hätte, urteilen die Verbraucherschützer.

Dass die Deutschen trotzdem so große Fans dieses Anlageproduktes sind, hat einen Grund: Viele merken schlichtweg nicht, wenn sie schlecht beraten werden und ihnen so Nachteile entstehen. Viele der Testkunden der Stiftung Warentest „fühlten sich kompetent beraten und hätten den angebotenen Vertrag sofort abgeschlossen“ – obwohl sich das Angebot später in der Analyse durch Experten als „grottenschlecht“ herausgestellt habe.

So geht Bausparen

Wer einen Bausparvertrag abschließt, legt zunächst fest, über wie viel Geld er später verfügen will, um eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen. Das ist die Bausparsumme. Einen Teil dieser Summe spart der Kunde selbst an. Für den restlichen Betrag gewährt das Institut ihm später ein Darlehen. Hat der Kunde einen gewissen Betrag angespart, wird der Vertrag zuteilungsreif: das heißt, ab dann kann der Kunde das Darlehen in Anspruch nehmen – muss es aber nicht. Stattdessen kann er auch einfach weitersparen. Übersteigt der Betrag, den er zurücklegt, die Bausparsumme, gilt der Vertrag als überspart – und die Bausparkasse darf ihm kündigen.

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