Attraktiv für Kapital: Yzer will Steuererleichterungen für Investoren
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer plant eine Bundesratsinitiative, um die Bedingungen für Risikokapitalinvestoren in Deutschland zu verbessern.
Berlins Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) will eine Bundesratsinitiative starten, um die Rahmenbedingungen für Investoren zu verbessern, die ihr Geld in junge Firmen vor allem aus dem Technologiebereich stecken. „Für Berlin als Gründerhauptstadt ist das ein wichtiges Thema“, sagte Yzer dem Tagesspiegel. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD sich vorgenommen, den Standort Deutschland für Wagniskapitalgeber international wettbewerbsfähig zu gestalten. „Jetzt kommt es darauf an, die Forderungen aus dem Koalitionsvertrag baldmöglichst umzusetzen“, sagte Yzer. Darum der Weg über den Bundesrat.
Wirtschaftsministerkonferenz im Juni in Berlin
Bereits am 5. März hat die Wirtschaftssenatorin Fachleute aus der Branche, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eingeladen, um gemeinsam Eckpunkte zu erarbeiten. Damit will Yzer dann im Juni in die Wirtschaftsministerkonferenz in Berlin gehen. Sie hofft, dass sie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen als Verbündete für ihr Anliegen gewinnen kann.
Keine Umsatzsteuerpflicht für Fondsmanagementleistungen
Zunächst werden vor allem vier Themen auf der Agenda stehen, die immer wieder von ausländischen Investoren beklagt werden. Erstens geht es um die Frage, ob Risikokapitalgesellschaften vermögensverwaltend oder gewerblich tätig sind und Fonds somit umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht. Bisher zahlen Fonds in der Regel keine Umsatzsteuer. Das liegt aber im Ermessen der Finanzämter – eine Unwägbarkeit, die ausländischen Investoren nicht gefällt. „Es muss klargestellt werden, dass die Umsatzsteuerpflicht für Fondsmanagementleistungen entfällt“, erläuterte Yzer.
Steuerliche Verlustvorträge mitnehmen
Der zweite Punkt betrifft steuerliche Verlustvorträge. Bei neu gegründeten Unternehmen fallen oft hohe Kosten für Forschung und Entwicklung an, die als Verlust steuerlich geltend gemacht werden können. Wird das Unternehmen jedoch verkauft, gehen die Verlustvorträge unter bestimmten Voraussetzungen verloren, was den Wert des Unternehmens mindert. Wagniskapitalgeber investieren aber nur dann in ein Unternehmen, wenn sie auch zu einem attraktiven Preis wieder aussteigen können. „Bei den Verlustvorträgen ist der deutsche Gesetzgeber sehr restriktiv“, findet Yzer. „Es wäre wichtig, dass man sie bei der Veräußerung mitnehmen kann.“
Steuerstundung für Veräußerungserlöse
Der dritte Punkt betrifft die Besteuerung von Veräußerungserlösen. „Die Besteuerung könnte man stunden, wenn das Geld wieder in ein anderes Unternehmen investiert wird“, schlägt Yzer vor. „In Großbritannien hat diese Möglichkeit eine Menge Investitionen in Gang gebracht.“
Keine Ertragssteuer auf Wagniskapitalzuschuss
Schließlich schlägt Yzer vor, den im vergangenen Jahr von der Bundesregierung gestarteten Wagniskapitalzuschuss von der Ertragssteuer zu befreien. Die Senatorin hofft, dass dies bereits im Jahressteuergesetz 2014 umgesetzt werden kann.