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Hans Rudolf Wöhrl wollte Air Berlin kaufen, ist aber leer ausgegangen. Foto: Imago
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Insolvente Fluggesellschaft: Wöhrl rechnet mit Air Berlin ab

"Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen": Der unterlegene Unternehmer beklagt Monopolbildung und Jobverlust auf Kosten der Steuerzahler.

Er wollte Air Berlin als Ganzes übernehmen, ist aber nicht zum Zuge gekommen. Jetzt rechnet Hans Rudolf Wöhrl ab. „Alles, was ich vorhergesagt habe, ist eingetreten“, sagte der Unternehmer dem Tagesspiegel. „Ich habe gesagt, es wird ein Monopol geschaffen, tausende von Arbeitsplätzen werden vernichtet und das alles finanziert der Steuerzahler.“ Er frage sich, „wann endlich einmal einer der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wird“. Vor Gericht ziehen will der Unternehmer, der einst die Deutsche BA übernommen und dann an Air Berlin weiterverkauft hatte, aber nicht. „Ich bin kein Prozessfreund“, sagte Wöhrl. Egal wie die Klage ausgehe, Air Berlin lasse sich ja nicht mehr retten. „Wogegen sollte ich klagen?“

Wöhrl hatte sich schon frühzeitig für die insolvente Fluggesellschaft interessiert. Neben ihm hatten auch Ex-Rennfahrer Niki Lauda und der Unternehmer Utz Claassen Interesse an der Airline beziehungsweise an Teilen der Gesellschaft angemeldet. Alle sind jedoch letztlich leer ausgegangen. Stattdessen hat die Lufthansa mit den Air-Berlin-Töchtern Niki und LGW den Großteil des Konzerns übernommen, weitere Streckenrechte sind an Easyjet gegangen.

Wettbewerbsexperten hatten vor einem Zuschlag für die Lufthansa gewarnt, weil die Gesellschaft damit ihre Marktführerschaft in Deutschland weiter ausbauen kann. Der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) hatten sich dagegen offen für die Lufthansa ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte über die Staatsbank KfW Air Berlin mit einem Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro unter die Arme gegriffen.

Easyjet will Mitarbeiter nach Tarif bezahlen

Die Rückzahlung des Darlehens dürfte trotz des am Mittwoch eröffneten Insolvenzverfahrens gesichert sein, anders als die Lohn- und Entschädigungsansprüche der Arbeitnehmer und Kunden. Sachwalter Lucas Flöther hatte am Mittwoch gewarnt, dass die verfügbaren Mittel voraussichtlich nicht ausreichen, um Masseverbindlichkeiten zu bedienen. Das sind alle Forderungen, die nach dem Insolvenzantrag am 15. August aufgelaufen sind.

Leidtragende sind vor allem die Arbeitnehmer, die nach Auslaufen des Insolvenzgeldes seit November wieder von Air Berlin bezahlt werden müssen, und die Kunden, die ihre Tickets nach diesem Stichtag gekauft haben. Sie hatten hoffen dürfen, ihr Geld wiederzubekommen. Dagegen standen Reisende, die länger im voraus gebucht hatten, von Anfang an schlecht da. Verbraucherschützer raten dennoch allen Kunden, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Das muss bis zum 1. Februar 2018 geschehen, betont Léa Roger vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl.

Aufatmen können dagegen die rund 1000 Air-Berlin-Piloten und Flugbegleiter, die von Easyjet übernommen werden. Der britische Billigflieger biete faire Bedingungen, teilten Easyjet und die Gewerkschaft Verdi am Freitag mit. Bei einer Einstellung berücksichtigt Easyjet die Berufserfahrung ehemaliger Air-Berlin-Mitarbeiter. Bezahlt würden sie auf Grundlage deutscher Arbeitsverträge und den bestehenden Tarifverträgen. Zudem winkt ein Übergangsgeld zwischen 800 und 40 000 Euro.

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