Anlaufstellen: Wo Sie Unterstützung finden
Immer wieder kommt es vor, dass ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten einen Fehler macht. Für einen solchen Fall sollten Patienten wissen, an wen sie sich wenden können.
Patienten, die vermuten, dass Mediziner Fehler bei der Behandlung gemacht haben, sollten zunächst die Meinung eines zweiten Arztes einholen. Eine erste Anlaufstelle kann die unabhängige Patientenberatung sein. Sie darf zwar keine juristische Beurteilung abgeben, klärt Patienten aber über ihre Ansprüche und die nächsten Schritte in ihrem konkreten Fall auf.
Auch die Krankenkasse soll nach dem Patientenrechtegesetz ihre Versicherten bei einem Arztfehler unterstützen. In der Regel leitet sie die Patientenunterlagen an den
Medizinischen Dienst weiter. Der gibt dann eine Einschätzung ab, ob der Verdacht berechtigt ist. „Damit das in der Praxis auch funktioniert, muss sich aber noch einiges ändern“, sagt der Berliner Patientenanwalt Jörg Heynemann. Die Mitarbeiter der Krankenkassen müssten dafür besser ausgebildet und der medizinische Dienst besser ausgestattet werden.
Wer vor Gericht Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen will, braucht ab einem Streitwert von 5000 Euro zwingend einen Anwalt. Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln. Denn die Ansprüche verjähren bereits nach drei Jahren.
Eine Alternative ist das kostenlose Schiedsverfahren der jeweiligen Landesärztekammer. Für Berlin und Brandenburg ist die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern mit Sitz in Hannover zuständig. Bejaht sie den Anspruch, muss der Patient jedoch selbst mit der Haftpflichtversicherung der Klinik über die Höhe der Entschädigung verhandeln.
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