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Jetzt nachrechnen. Für vier von fünf Versicherungsnehmer dürfte es sich nicht lohnen, den Vertrag wegen der Reform aufzulösen, schätzen Verbraucherschützer.
© dpa

Blitzreform der Lebensversicherungen: Wer seinen Vertrag kündigen will, muss sich beeilen

Bei der geplanten Reform der Lebensversicherung kann die Bundesregierung auf die Unterstützung der Länder zählen. Somit könnte die Änderungen schon in wenigen Wochen wirksam werden. Wer seinen Vertrag noch kündigen will, muss sich also beeilen.

Sowohl die SPD- als auch die Unionsländer werden nach Tagesspiegel-Informationen dem Maßnahmenpaket aus dem Finanzministerium zustimmen. Damit stehen die Chancen gut, dass das Gesetz wie von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplant noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. „Eine Änderung der geltenden Regelung ist dringend notwendig“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans dem Tagesspiegel. Das neue Paket sei ein Ergebnis, „das veränderten Rahmenbedingungen gerecht wird und insgesamt gerecht ist“, signalisierte der Finanzpolitiker die Zustimmung der SPD-geführten Länder im Bundesrat.

Gleiches gilt für die Unionsländer. „Es geht darum, das Produkt Lebensversicherung stabil durch die anhaltende Niedrigzinsphase zu bringen“, sagte Hessen Finanzminister Thomas Schäfer (CDU), der die Unionsländer vertritt. Das Gesetzespaket steht für Freitag, den 13. Juni, auf der Tagesordnung in der Länderkammer.

Um die Lebensversicherungen durch die Niedrigzinsphase zu bringen, plant die Bundesregierung Einschnitte für Versicherungskunden und Aktionäre von Versicherungsunternehmen. Ist ein Versicherer nicht mehr in der Lage, die versprochenen Garantien in voller Höhe zu bedienen, soll er entlastet werden. Kunden, deren Verträge auslaufen, sollen nur noch eine geringere oder gar keine Ausschüttung aus den stillen Reserven mehr erhalten. In diesem Fall werden aber auch die Dividenden der Aktionäre gekürzt oder gestrichen. Zu Gunsten der Verbraucher sieht das Gesetzespaket vor, dass Vertreterprovisionen nur noch zu einem geringeren Teil auf die Kunden abgewälzt werden dürfen und dass den Versicherten ein größerer Teil der Risikogewinne zufließt. Für neue Verträge soll zudem der Garantiezins ab dem 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden.

Für Kunden, die noch von der alten Regelung profitieren wollen, drängt die Zeit. Die veränderte Beteiligung an den Bewertungsreserven könnte Versicherte mehrere Tausend Euro kosten, warnt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn bisher bekommt jeder Versicherte, dessen Vertrag ausläuft, die Hälfte der Kursgewinne ausbezahlt, die Aktien, Immobilien oder festverzinsliche Wertpapiere während der Vertragslaufzeit gebracht haben. Nach der Neuregelung wird das für festverzinsliche Wertpapiere wie Staats- oder Unternehmensanleihen dann nicht mehr gelten, wenn der Versicherer, bei dem man unter Vertrag ist, in Schwierigkeiten steckt. Wer sich die alte Regelung sichern will, müsste daher jetzt notfalls kündigen.

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