Weltweite Reisewarnung wegen Covid-19: Welche Urlauber ihr Geld zurückbekommen
Die Bundesregierung warnt ausdrücklich vor Reisen wegen der Coronavirus-Pandemie. Was heißt das für Pauschalreisen und Individualtrips?
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte den Anfang gemacht. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sollten die Bundesbürger auf alle Urlaubsreisen im In- und Ausland verzichten, hatte die Kanzlerin Mitte März erklärt.
Wenige Stunden später legte das Auswärtige Amt nach und erließ eine weltweite Reisewarnung. „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt“, betont das Außenamt. Inzwischen ist die Regelung verlängert worden. Bis zum 14. Juni gilt die Warnung, alle Pauschalreisen bis dahin werden abgesagt.
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„Damit können alle Pauschalreisen kostenfrei storniert werden“, sagt der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi. Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, können nun verlangen, dass sie ihr Geld zurückbekommen.
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Reisebranche fordert wegen Coronavirus Hilfe vom Staat
Die Reisebranche steht mit dem Rücken zur Wand. Sie fordert Hilfen vom Staat, um unbeschadet durch die Krise zu kommen – eine Beihilfe, um die Provisionen für Reisebüros und auch die Stornokosten für Reiseveranstalter auszugleichen. Nach der offiziellen Reisewarnung, die faktisch alle Urlaubsreisen unmöglich macht, könne die Reisewirtschaft die damit einhergehenden Stornierungen von gebuchten Reisen nicht allein stemmen.
„Wir müssen die Liquidität in den Unternehmen halten. Ansonsten gewinnt niemand – weder die Reisewirtschaft noch die Verbraucher“, warnt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband. Die Probleme der Reisebranche werden in der Politik ernst genommen.
Gutscheine statt Geld
Kunden, deren Reisen nach einer offiziellen Reisewarnung storniert werden, können nach jetziger Rechtslage innerhalb von 14 Tagen ihr Geld zurückverlangen. Allerdings könnte sich das ändern. Die Bundesregierung drängt darauf, dass die Kunden für Reisen, die wegen Covid-19 nicht stattfinden, Gutscheine bekommen sollen statt Geld, um Pleiten von Reiseveranstaltern zu vermeiden. Diese Gutscheine sollen staatlich gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert werden. Eine Regelung zu Gutscheinen für Pauschalreisen muss jedoch auf EU-Ebene beschlossen werden, und die EU-Kommission zieht nicht mit. Nun müssen sich Bundeswirtschafts-, -justiz- und -finanzministerium überlegen, ob sie eine nationale Lösung wollen.
Verbraucherschützer sehen die Gutscheinlösung skeptisch. „Die Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden, der Reisebranche einen Kredit zu gewähren, wenn sie selber das Geld für anderes wie Miete oder Lebensmittel einsetzen wollen“, sagt die Mobilitätsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Marion Jungbluth.
Probleme für Individualreisende
Denn während Pauschalreisende rechtlich vergleichsweise gut geschützt sind, stehen Individualreisende möglicherweise vor Problemen. Denn ob sie ein gebuchtes Zimmer oder Hotel absagen können, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist eine schwierige Frage. Grundsätzlich gilt: Man muss zahlen, wenn der Vertragspartner, etwa das Hotel, zur Leistung bereit ist. Doch wie ist es, wenn man staatlicherseits aufgefordert wird, zu Hause zu bleiben oder man sein Reiseziel derzeit gar nicht erreichen könnte. Die friesischen Inseln etwa sind derzeit für Touristen gesperrt.
Für Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin ist der Fall klar: „Ferienwohnungen, Hotels oder Ferienhäuser müssen kostenlos storniert werden können“, sagt sie. Immerhin rate die Bundesregierung ja dringend von Urlaubsreisen auch innerhalb Deutschlands ab. Bis zum 3. Mai sind touristische Übernachtungen deutschlandweit verboten.
Was ist mit dem Ferienhaus in Dänemark?
Nicht nur Deutschland, auch Dänemark ist ein beliebtes Reiseziel für die Bundesbürger. Derzeit sind die Grenzen dicht, Dänemark will sich so vor dem Virus schützen. Der Einreisestopp gilt bis zum 10. Mai. Was heißt das für das Ferienhaus, das man für die Osterferien gebucht hat?
Länderübergreifende Konstellationen sind kompliziert. „Es gilt in aller Regel das Recht des Landes, in dem das Ferienhaus liegt“, betont Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Nach dänischem Recht ist genauso wie nach deutschem Recht eine kostenfreie Stornierung dann möglich, wenn das Ferienhaus vom Betreiber nicht angeboten werden kann, weiß Pauline Stabenow vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl. Ist das Ferienhaus aber theoretisch zur Vermietung frei und kann der Verbraucher es - etwa wegen Einreisebeschränkungen - nur nicht erreichen, richtet sich die Stornierung nach dem, was im Vertrag steht, betont Stabenow. Ist dort festgelegt, dass man zahlen muss, kann man als Kunde aber zumindest verlangen, dass der Vermieter ersparte Aufwendungen, etwa für Reinigungskosten, zurück erstattet.
Was ist mit Flügen?
Das Coronavirus hat vielen Menschen die Lust am Fliegen verdorben. Zahlreiche Länder haben zudem Einreisestopps verhängt.
Nach der aktuellen Rechtslage ist es so, dass die Airlines Reisenden die Ticketkosten erstatten müssen, wenn Flüge nicht stattfinden. Da die Luftfahrtbranche jedoch am Boden liegt, setzt sich die Bundesregierung wie bei den Pauschalreisen für eine Gutscheinlösung ein. Für Flüge, die wegen Covid-19 nicht stattfinden, sollen die Reisenden einen Gutschein bekommen. Auch diese Regelung müsste jedoch auf EU-Ebene beschlossen werden, auch hier sagt Brüssel bislang nein.
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