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Hunderte Millionen Nutzer weltweit hat Facebook. Was passiert mit den Daten, wenn einer von ihnen stirbt?
© AFP

Facebook, Twitter und Co. nach dem Tod des Nutzers: Was passiert mit dem digitalen Nachlass?

E-Mail, Facebook, Twitter: Drei Viertel aller Deutschen nutzen das Internet. Doch was geschieht nach dem Tod mit den angehäuften Daten? Tatsächlich verfahren die verschiedenen Anbieter in diesem Fall äußerst unterschiedlich - und die unklare Rechtslage befördert das.

Inzwischen sind drei von vier Menschen hierzulande im Internet unterwegs. Wir nutzen E-Mail-Dienste, überweisen Geld per Mausklick, haben unsere Musiksammlung in der Cloud gespeichert, verabreden uns mit Freunden über soziale Netzwerke. Wenn wir sterben, bleiben also nicht nur eine Menge digitaler Spuren von uns, sondern ein regelrechter digitaler Nachlass. Für die Hinterbliebenen ist es nicht immer einfach, diesen zu überblicken – und vor allem zu verwalten.

Das hängt unter anderem mit der nicht eindeutigen Rechtslage in einigen Bereichen zusammen, wie die Stiftung Warentest schreibt. Erben sind zwar dazu berechtigt, die Briefe Verstorbener zu öffnen, um beispielsweise herauszufinden, mit wem noch Geschäftsbeziehungen bestehen. Bei E-Mail-Konten könnten sich deren Betreiber hingegen auf das Telekommunikationsgeheimnis beziehen – und den Zugriff trotz offizieller Nachweise verweigern.

In der Praxis verfahren die Anbieter der elektronischen Briefkästen wohl unterschiedlich. Yahoo etwa lösche alle Daten bei Vorlage der Sterbeurkunde, Web.de gewähre hingegen Zugriff, wenn ein Erbschein vorliege. Bei Google können Nutzer festlegen, ab wann das Konto als inaktiv gilt und was dann damit passiert. Wer sichergehen will, was mit E-Mail-Konten geschieht, sollte Zugriffsberechtigung und Passwörter in seinem Testament beim Notar hinterlegen.

Immer größer wird die Zahl derer, die sich in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter bewegen. Die dort angelegten Profile sind zwar unentgeltlich und produzieren insofern keine Kosten, die nach dem Tod eines Nutzers weiterlaufen könnten. Dennoch müssen die Angehörigen beziehungsweise Erben die Frage beantworten, ob und wie sie das Andenken des Verstorbenen in der digitalen Welt bewahren wollen. Bei Facebook können berechtigte Personen das Konto eines Nutzers löschen lassen, wenn sie „rechtsgültige Nachweise einer Behörde“ hochladen. Das kann zum Beispiel die Sterbeurkunde sein.

Die Erben können aber auch beantragen, das Profil des Verstorbenen in einen Gedenkzustand zu versetzen. In diesem Fall können Freunde und Bekannte desjenigen nach wie vor auf dessen Profil posten. Das Profil an sich kann ab diesem Zeitpunkt hingegen nicht mehr verändert werden. Was bleibt, ist eine Art virtuelles Grab, eine Erinnerungsseite.

Auf solche Erinnerungsseiten haben sich Gedenkportale wie Strassederbesten.de, Gedenkseiten.de oder InFrieden.de spezialisiert. Dort können Angehörige oder Freunde kostenlos Gedenkstätten einrichten. Die Benutzer können virtuelle Kerzen anzünden und Trauerbekundungen abgeben.

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