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LEXIKON: Was Genussscheine und Nachrangdarlehen sind

Beteiligen sich Anleger über Crowdfunding an einer Immobilie, erwerben sie damit Finanzprodukte: in der Regel Genussscheine oder Nachrangdarlehen.

Mit einem Genussschein wird das Recht auf Gewinnbeteiligung verbrieft. Er ähnelt einer Aktie – allerdings haben Inhaber eines Genussscheins kein Mitspracherecht. Gibt ein Anbieter im Jahr Genussscheine für mehr als 100 000 Euro aus, muss er einen Prospekt erstellen und diesen der Finanzaufsicht Bafin vorlegen. Anders ist das bei einem Nachrangdarlehen, mit dem der Anleger dem Anbieter einen Kredit gewährt. Bei beiden Produkten werden die Anleger in der Regel im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt: Das heißt, bevor sie Geld sehen, werden erst die anderen Gläubiger ausgezahlt.

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