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Gefährlicher Beruf: Die Airlines sind gegen Fehler ihrer Piloten versichert.
© Imago/Wolterfoto

Absturz von Flug 4U9525: Was die Lufthansa den Hinterbliebenen zahlen muss

Der Lufthansa-Konzern haftet für den Co-Piloten der Tochter Germanwings. Auf die Airline kommen hohe Entschädigungsansprüche zu. Experten sprechen von mehreren Hunderttausenden Euro pro Person. Am Ende zahlen aber die Versicherer.

Die Lufthansa hat den Hinterbliebenen der Passagiere, die auf dem Flug ihrer Tochter Germanwings 4U9525 ums Leben gekommen sind, erste finanzielle Überbrückungshilfen angeboten. „Lufthansa zahlt bis zu 50.000 Euro pro Passagier zur Deckung unmittelbarer Ausgaben“, sagte ein Germanwings-Sprecher dem Tagesspiegel am Freitag.
Nach EU-Recht ist Germanwings verpflichtet, jedem Hinterbliebenen einen Abschlag auf mögliche Entschädigungen zu zahlen, um finanzielle Engpässe der Angehörigen zu vermeiden. Es handelt sich dabei quasi um einen Vorschuss. Die Entschädigungen, die der Lufthansa-Konzern den Angehörigen der Unfallopfer zahlen muss, dürften sich später in ganz anderen Dimensionen bewegen, schätzen Luftverkehrsexperten. Nur wenn Germanwings gar kein Verschulden am Absturz getroffen hätte, wäre die Haftung nach dem Montrealer Abkommen auf 146.000 Euro pro Person begrenzt gewesen. Doch das trifft auf den Flug 4U9525 nicht zu: „Die Lufthansa haftet unbegrenzt“, weiß Wolf Müller-Rostin, der früher als Justitiar bei der Lufthansa gearbeitet hat und heute Privatdozent für Luftverkehrsrecht ist. Das gelte auch dann, wenn Piloten Flugzeuge vorsätzlich zum Absturz bringen. Germanwings sei für das Verhalten seiner Piloten und damit auch für den Co-Piloten, der die Maschine ins Unglück gelenkt hat, verantwortlich.

Mehrere Hunderttausende Euro pro Person

Wie hoch die Entschädigungen letztlich ausfallen, lässt sich nicht pauschal sagen. Neben den Beerdigungskosten spielen Unterhaltsleistungen, Kosten der Haushaltsführung und Schmerzensgeld eine Rolle. Feste Summen gibt es nicht. „Es geht aber um namhafte Beträge“, weiß Müller-Rostin. Von mehreren Zehntausend Euro bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro pro Person spricht Holger Hopperdietzel, der in Wiesbaden eine Anwaltskanzlei für Luftverkehrsrecht betreibt. Hopperdietzel warnt die Hinterbliebenen vor unseriösen Kollegen. In der Vergangenheit haben sich vor allem US-Kanzleien nach Katastrophen oft an die Angehörigen gewandt und ihnen hohe Schadensersatzsummen versprochen, indem sie die Sache in den USA vor Gericht bringen wollten. Nach Meinung von Hopperdietzel dürften sie damit im Fall von Germanwings aber keinen Erfolg haben. Die Entschädigungen für die deutschen Opfer würden nach deutschem Recht behandelt. „Es gibt keinen Auslandsbezug“, meint der Anwalt.

Allianz verspricht schnelle Hilfe

Letztlich werden die Schäden aber ohnehin nicht von der Lufthansa getragen, sondern von der Versicherungswirtschaft. Fluggesellschaften müssen ihre Maschinen und die Passagiere gegen Schäden versichern, sonst bekommen sie keine Betriebserlaubnis. Bei der Lufthansa ist ein Konsortium mehrerer Versicherer im Geschäft, angeführt von der Allianz. Die Allianz ist aber auch betroffen, weil viele der Opfer bei Deutschlands größter Versicherung versichert gewesen sein dürften. Ein Allianz-Sprecher betonte am Freitag, dass die Ansprüche aus Lebens- und anderen Versicherungen nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass der Kopilot die Maschine wahrscheinlich absichtlich hat abstürzen lassen. Den Hinterbliebenen verspricht die Versicherung unbürokratische Hilfe. Da eine Identifizierung der Opfer kaum möglich sein dürfte, verzichtet die Allianz auf die sonst erforderliche Sterbeurkunde. Als Nachweis reichen etwa die Bestätigung von Germanwings oder einer Reisegesellschaft, dass das Opfer an Bord war oder eine entsprechende, offizielle Bestätigung der Behörden. Für die Hinterbliebenen hat die Allianz auch eine Hotline unter der Nummer 0800/4720104 eingerichtet.

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