Shoppen im Ausland: Was beim Einkauf im Urlaub zu beachten ist
Kaffee aus Luxemburg, ein Maßanzug aus Thailand: Wie sich im Ausland viel Geld sparen lässt.
Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen in Deutschland nicht unbegrenzt unverzollt eingeführt werden. Erwachsene, die per Flug oder Schiff reisen, dürfen Neuerworbenes im Wert von bis zu 430 Euro steuerfrei mitbringen. Bei der Einreise mit dem Auto darf der Wert 300 Euro nicht übersteigen, bei Reisenden unter 15 Jahren 175 Euro. Grundsätzlich dürfen Waren nur für den eigenen Bedarf angeschafft werden. Besteht der Verdacht, dass sie weiterverkauft werden sollen, weil zum Beispiel dieselben Jeans in unterschiedlichen Größen im Gepäck sind, kann der Zoll selbst dann Strafen verhängen, wenn die Freimenge nicht überschritten wurde. Innerhalb der EU ist die Warenmitnahme grundsätzlich frei. Ausnahmen gelten für Zigaretten: Pro Person sind 800 Stück erlaubt. Striktere Regeln gelten seit Januar für Bulgarien, Rumänien, Lettland, Litauen und Ungarn: Bis 2017 – dann sollen die betreffenden Staaten den geforderten Mindeststeuersatz eingeführt haben – sind für Besucher dieser Länder nur 300 Zigaretten steuerfrei. Ansonsten müssen je nach Warenwert 17 bis 22 Prozent des Kaufpreises nachgezahlt werden.
ANDERE RECHTE
Wer im Ausland Waren oder Dienstleistungen kauft, sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass die Rechtslage dort womöglich eine andere ist. „Für Herstellung und Dienstleistungen gelten mithin andere Standards, auch hat man als Verbraucher nicht überall die gleichen Rechte“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Es gelten immer die Gesetze des Landes, in dem eingekauft wurde. Innerhalb der EU sind die inzwischen einigermaßen angeglichen: „Es gibt zum Beispiel eine zweijährige Gewährleistung für Waren, bei denen Verarbeitungsfehler festgestellt wurden“, erklärt André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. Ein Risiko könnten aber auch Sprachbarrieren sein, warnt Verbraucherschützerin Rehberg. „Man sollte sich alles genau übersetzen lassen, ehe man einen Vertrag abschließt.“
Maris Hubschmid
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