zum Hauptinhalt
Pause: Viele Züge standen still, weil Schnee und Eis den Fahrplan durcheinander brachten.
© dpa
Update

Wetterchaos in Deutschland: Was Bahnfahrer, Arbeitnehmer und Mieter jetzt wissen müssen

Die Fragen zum Wetter: Fährt mein Zug? Was ist, wenn nicht? Muss ich ins Büro, auch wenn der Weg gefährlich ist? Und wer ist fürs Schneeräumen zuständig?

Das waren noch Zeiten, als der Bahn das Wetter egal war. „Alle reden vom Wetter“, warb das Staatsunternehmen im Jahr 1966, „wir nicht“. Auf den Plakaten fuhr dazu passend eine Lokomotive unverdrossen und unaufhaltsam durch eine Schneelandschaft.

Gut 50 Jahre später sieht die Sache anders aus. Seit dem Wochenende redet die Bahn von nichts anderem als dem Wetter. Schnee und Eis haben den Schienenverkehr in weiten Teilen Deutschlands lahm gelegt. Besonders betroffen: der Fernverkehr im Norden des Landes und Berlin. Auch Fernzüge zwischen Deutschland und den Niederlanden sind bis auf weiteres komplett eingestellt, im Fernverkehr nach Frankreich gibt es Einschränkungen.

Während nach wie vor zahlreiche Verbindungen von und nach Hamburg unterbrochen sind und auch Dresden noch von vielen Fernlinien abgeschnitten ist, sieht es in Berlin wieder besser aus. Die Verbindungen nach Hannover, Erfurt, Frankfurt am Main und München werden wieder bedient, allerdings nur mit einem eingeschränkten Angebot.

Hier können Sie sich informieren

Reisende sollten sich informieren, bevor sie sich auf den Weg zum Bahnhof machen. „Wir rechnen auch am Dienstag mit Verspätungen und Zugausfällen“, warnt die Bahn. Kunden sollten ihre Verbindung eine Stunde vor Abfahrt checken oder auf einen anderen Reisetag ausweichen. Das Unternehmen hat dazu eine kostenlose Servicenummer unter 08000 996633 eingerichtet, aktualisierte Infos gibt es auch im Internet hier.

Wer seine Reise angesichts des Wetterchaos verschieben möchte, kann das tun. Tickets für Bahnfahrten vom 6. bis zum 9. Februar können kostenfrei storniert werden, teilte die Bahn am Montag mit. Das Formular finden Sie hier. Man kann das Ticket aber auch flexibel nutzen und an einem anderen Tag reisen, das gilt auch für Spar- und Supersparfahrkarten. Auch Sitzplatzreservierungen können kostenlos umgetauscht werden. Einschränkung: Die Kulanzregelungen sind nur bis einschließlich sieben Tage nach Störungsende möglich.

Vom Schnee befreit: Der Weg zur Arbeit war am Montag vielerorts beschwerlich.
Vom Schnee befreit: Der Weg zur Arbeit war am Montag vielerorts beschwerlich.
© dpa

Nicht nur Beschäftigte, die mit dem Zug zur Arbeit fahren, hatten Probleme, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. In einigen Städten fiel der öffentliche Personennahverkehr aus, in Kassel und Marburg blieben Busse und Straßenbahnen in den Depots. Auch mit dem Auto war es vielerorts schwierig, auf eisglatten Straßen sicher ans Ziel und zur Arbeit zu kommen.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Arbeitnehmer müssen schauen, wie sie zur Arbeit kommen

„Wie man trotz problematischer Wetterverhältnisse zur Arbeit kommt, ist – arbeitsrechtlich gesehen – das Problem der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, warnt Anja Mengel, Arbeitsrechtsexpertin der Kanzlei Schweibert Lessmann. „Machen Schnee und Eis den Weg zur Arbeit unmöglich und hat man einen Beruf, den man nicht vom Homeoffice aus ausüben kann, darf der Arbeitgeber für diesen Tag den Lohn einbehalten. Kommt man verspätet, ist eine Lohnkürzung möglich“, sagt Mengel.

Für Menschen, die ohnedies im Homeoffice arbeiten, ändert sich dagegen nichts. Auch alle anderen müssen nicht damit rechnen, eine Abmahnung zu bekommen, weil sie nicht erscheinen. Sie können ja nichts dafür, dass sie fehlen. Man muss sich aber rechtzeitig vor Arbeitsbeginn abmelden.

Im Homeoffice ist das Wetter egal.
Im Homeoffice ist das Wetter egal.
© dpa

Während Schienen und Straßen unter Eis und Schnee versanken, lief der Flugverkehr in Deutschland weitgehend störungsfrei. Die Lufthansa meldete am Montag den Ausfall von gerade einmal zwei Flügen: die Verbindung von Dresden nach Frankfurt am Main und der Flug von Kattowitz in die Mainmetropole fielen aus. Kunden bekommen in solchen Fällen ihr Geld fürs Ticket zurück oder werden auf Wunsch auf eine spätere Verbindung umgebucht. Angesichts der coronabedingten Flaute im Flugverkehr und der überschaubaren Buchungslage gibt es derzeit keine Probleme, einen Platz in einer anderen Maschine zu bekommen, versicherte ein Lufthansa-Sprecher auf Tagesspiegel-Anfrage.

[Behalten Sie den Überblick über Ihren Berliner Kiez. In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über Ihre Nachbarschaft. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de. ]

Härter traf es die Niederlande. Auf dem Amsterdamer Flughafen Schiphol wurden am Montag Dutzende Flüge annulliert, der Flughafen von Eindhoven wurde vollständig gesperrt.

Lästige Pflicht: Schneefegen.
Lästige Pflicht: Schneefegen.
© dpa

Für Hauseigentümer und für viele Mieter heißt es in diesen Tagen: früh aufstehen. Von sieben Uhr früh bis 20 Uhr müssen Schnee gefegt und Eis beseitigt werden, sonntags kann man etwas länger schlafen. Für das Schneeräumen ist eigentlich der Vermieter zuständig, er kann die Pflicht aber per Mietvertrag auf den Mieter umlegen. Wer seine Räumpflicht verletzt, muss Schadensersatz zahlen, wenn jemand zu Schaden kommt. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden.

Die Wohnung muss mindestens 20 Grad warm sein können

Mieter haben Anspruch darauf, in ihrer Wohnung nicht frieren zu müssen. Tagsüber müssen mindestens 20 bis 22 Grad erreicht werden, nachts 18 Grad, betont Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Fällt die Heizung komplett aus, kann man die Miete um 75 bis 100 Prozent mindern, bei Maximaltemperaturen von 16 bis 18 Grad um 30 Prozent, haben Gerichte entschieden.

Allerdings sollten Vermieter schon in ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass Wohnungen nicht auskühlen. Falls Wohnräume nicht ausreichend beheizt werden oder Wasserrohre nicht rechtzeitig entleert oder abgesperrt werden, können die Wohngebäude- und Hausratversicherer die volle Übernahme der Kosten ablehnen, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Zur Startseite