Beihilfe zum Bankrott: Verfahren gegen Ehefrau von Anton Schlecker eingestellt
Der Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott habe "eher ein geringes Gewicht" urteilte das Gericht im Fall von Christa Schlecker. Sie muss nun 60.000 Euro spenden.
Das Strafverfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarkt-Chefs Anton Schlecker ist eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte Christa Schlecker erklärte sich am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht bereit, 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen. Das entspricht der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-Reich für einen neuen Beratervertrag bekam - obwohl der Mutterkonzern längst pleite war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten.
Mit der Zahlung der Geldauflage ist Christa Schlecker nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen Christa Schlecker zu und begründete das unter anderem damit, dass der Vorwurf gegen die 69-Jährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten „eher ein geringes Gewicht“ habe.
Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars geht unterdessen weiter. Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetragener Kaufmann haftete er mit seinem Privatvermögen für den Schlecker-Konzern, seine Kinder nicht. (dpa)
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