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Welthandel - TTIP: TTIP zwingt niemanden zu Privatisierungen

Regierungen entscheiden über die Daseinsvorsorge – TTIP ändert nichts daran, sagt der Vertreter der EU-Kommission in Deutschland Richard Kühnel.

Es ist ein weit verbreiteter Mythos, TTIP würde die EU-Regierungen zur Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen zwingen. Tatsache ist: in allen Handelsabkommen der EU behalten die Regierungen das Recht, Leistungen im öffentlichen Interesse – zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser und die Wasserversorgung – so zu erbringen, wie sie das für richtig halten. Keine Bestimmung des TTIP-Abkommens würde die öffentliche Hand daran hindern, einmal an private Anbieter ausgelagerte Dienstleistungen wieder zu "rekommunalisieren". Lassen Sie es mich also klar und deutlich sagen: Bund, Länder und Kommunen können auch künftig frei entscheiden, ob nur die öffentliche Hand eine bestimmte Dienstleistung anbieten darf. Sie können auch jederzeit entscheiden, eine früher privat erbrachte Dienstleistung wieder staatlich erbringen zu lassen.

TTIP wird Bund, Länder und Kommunen nicht davon abhalten, öffentliche Dienstleistungen anzubieten

Die öffentliche Daseinsvorsorge in der EU wie Gesundheitsversorgung und Bildung gehören zu den besten der Welt. Sie sind den Deutschen wie allen anderen Europäern besonders wichtig, was sich auch im EU-Recht niederschlägt. Aus diesem Grund sind die EU und ihre Mitgliedsländer bei ihrer Gesetzgebung zum Schutz der öffentlichen Dienste verpflichtet. Dazu zählen auch die mit Ländern außerhalb der EU geschlossenen Handelsabkommen.

In allen EU-Handelsabkommen ist die öffentliche Daseinsvorsorge durch solide Garantien geschützt. Auch in der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP. Diese Garantien sorgen dafür, dass die EU-Länder nicht gezwungen werden können, ihre öffentliche Daseinsvorsorge zu privatisieren. Es steht ihnen frei, die Erbringung öffentlicher Dienste auch weiterhin der öffentlichen Hand zu überlassen.

TTIP zwingt keine Regierung, ausländischen Unternehmen Zugang zu ihren Märkten einzuräumen

Die EU-Länder können jederzeit entscheiden, wer einen öffentlichen Dienst erbringt. Sie können diese Entscheidung auch jederzeit widerrufen. Für öffentliche Dienste gibt es also auch in TTIP keine Sperrklausel. Bei der Trinkwasserversorgung zum Beispiel sind die EU-Länder nicht verpflichtet, ausländischen Anbietern Zugang zu ihren Märkten einzuräumen. Regierungen haben sogar die Möglichkeit, ausländische Unternehmen von Investitionen abzuhalten. Auch mit TTIP werden die EU-Länder weiter die Möglichkeit haben, öffentliche Monopole zu halten. Sie werden staatlich finanzierte Bildungseinrichtungen, die Gesundheitsversorgung, Theater, Museen und soziale Dienste weiterhin nach ihren Vorstellungen organisieren oder subventionieren können.

TTIP und sämtliche andere Freihandelsabkommen, die die EU aushandelt – zum Beispiel das CETA-Abkommen mit Kanada und das Dienstleistungsabkommen TiSA – folgen diesem seit bereits 20 Jahren praktizierten Ansatz und bieten dieselben Garantien für öffentliche Dienste. Übrigens haben auch die USA das gleiche Interesse, ihre öffentlichen Dienste zu schützen. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der US-Handelsbeauftragte Mike Froman haben in einer gemeinsamen öffentlichen Erklärung im März 2015 ihre jeweilige Herangehensweise in Bezug auf öffentliche Dienste bestätigt.

Wir brauchen TTIP, damit es leichter wird, Dienstleistungen auszutauschen

Die Europäische Kommission verfolgt in den TTIP-Verhandlungen ganz andere Ziele für den Dienstleistungssektor. In Europa ebenso wie in den USA bilden Dienstleistungen das Rückgrat der Wirtschaft. In der EU entfallen auf Dienstleistungen 60 Prozent der Arbeitsplätze. Die EU und die USA exportieren schon jetzt gegenseitig eine Vielzahl von Dienstleistungen. Dennoch stoßen die EU-Unternehmen auf Hindernisse, wenn sie ihre Dienstleistungen auf dem US-Markt anbieten wollen. Das TTIP-Abkommen soll dies ändern. Mit TTIP sollen derzeit geltende Beschränkungen für die Höchstbeteiligung, die ein EU-Aktionär an einem US-Unternehmen halten darf, gelockert oder ganz abgeschafft werden. Bei diesem Teil des Abkommens wollen wir mehr Möglichkeiten für Freiberufler schaffen, durch gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen auf beiden Seiten des Atlantiks tätig zu sein – zum Beispiel für Architekten. Das TTIP-Abkommen soll den transatlantischen Handel mit Dienstleistungen ankurbeln, indem EU- und US-Unternehmen auf beiden Märkten zu gleichen Bedingungen in Wettbewerb treten können. Gleichzeitig wird das Recht der Regierungen gewahrt, Qualitäts- und Sicherheitsstandards festzulegen und Dienstleistungen zu regulieren.

Die Globalisierung findet statt - ich bin dafür, dass wir sie mitgestalten

Mit den USA teilen wir Werte und ähnlich hohe Standards. Also macht es Sinn, wenn europäische und amerikanische Regulierungsinstanzen enger zusammenarbeiten. Globalisierung findet statt, ob wir das wollen oder nicht. Wir haben die Wahl, ob wir Zuschauer sein oder die Spielregeln im Welthandel mitgestalten wollen. Ich bin für Mitgestaltung.

Richard Kühnel vertritt die Europäische Kommission in Deutschland.

Richard Kühnel

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