Insolvente Drogeriekette: Transfergesellschaft für Schlecker-Beschäftigte
Bund und Länder haben sich auf die Schaffung einer Auffanggesellschaft für die von Kündigung bedrohten Schlecker-Mitarbeiter ohne Bundesmittel geeinigt. Ein Finanzierungsplan solle am Donnerstag präsentiert werden.
Einzelheiten zur Finanzierung der Gesellschaft sollen am Donnerstag präsentiert werden, sagte der baden-württembergische Ministerialdirektor Daniel Rousta am Montag nach einem Arbeitstreffen in Berlin. Transfergesellschaften sind ein beliebtes Werkzeug, wenn Unternehmen in der Krise stecken und gekündigte Beschäftigte nicht einfach auf der Straße landen sollen. Was spricht für solche Lösungen? Was dagegen? Ein Überblick.
Was ist eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft soll entlassenen Beschäftigten dabei helfen, möglichst schnell einen neuen Job zu finden. Betroffene schließen mit der Transfergesellschaft einen Arbeitsvertrag. Sie können höchstens ein Jahr lang beschäftigt werden. Währen dieser Zeit bezahlt die Arbeitsagentur das „Transferkurzarbeitergeld“ von 60 Prozent des vorherigen Nettoentgelts für Arbeitnehmer ohne Kind und 67 Prozent für solche mit mindestens einem Kind.
Wer trägt die Kosten?
Die Firma, die insolvent ist oder ein Werk schließt - wie im Fall Nokia Bochum 2008 -, muss die Verwaltungskosten der Transfergesellschaft finanzieren. Spezialisierte Firmen übernehmen die Organisation der Gesellschaft. „Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, möglicherweise auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. „An einer solchen Finanzierung kann das Ganze dann scheitern.“ Das war etwa 2009 beim Versandhändler Quelle der Fall. Sollte doch genügend Geld darüber hinaus vorhanden sein, kann der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken.
Welche Möglichkeiten bietet sie für die Betroffenen?
Während gekündigte Mitarbeiter sonst direkt in der Arbeitslosigkeit landen, bekommen sie in der Transfergesellschaft eine soziale Absicherung. Gerade in einem Fall wie Schlecker macht es Sinn, etwa Verkäuferinnen weiterzubilden, die keine komplexe Berufsausbildung genossen haben. „Außerdem suchen sie aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus einen Job. Was einfacher ist, als wenn man arbeitslos ist“, sagt die Agentursprecherin. Ein weiterer Vorteil: ist ein Arbeitnehmer ein halbes Jahr in der Transfergesellschaft, kann er anschließend dennoch für zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen - sollte er keinen Job finden.
Was bringen Transfermaßnahmen im Fall Schlecker?
Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz hat nichts gegen eine Transfergesellschaft einzuwenden. Ganz im Gegenteil, so wird die insolvente Drogeriekette sogar „wertvoller“. Denn es sind nicht mehrere tausend Kündigungsklagen zu befürchten, die potenzielle Investoren abschrecken dürften. Auch beim Ehinger Familienkonzern geben die Kosten den Ausschlag. Geiwitz braucht einen Geldgeber für die errechneten rund 71 Millionen Euro. Die betroffenen mehr als 11 000 „Schleckerfrauen“ würden nicht sofort auf der Straße stehen.
Was kommt nach den Transfermaßnahmen?
„Erfolg oder Misserfolg einer Transfergesellschaft sind schwer auszumachen“, erklärt die Sprecherin der Arbeitsagentur. Es gebe dazu keine aussagekräftigen Statistiken. Es komme darauf an, wo die Mitarbeiter gekündigt würden - und wie viele an einem Ort. Daher sei das im Fall Schlecker womöglich einfacher, neue Jobs zu finden, vor allem in städtischen Ballungsräumen. Denn klassischerweise sind nur zwei bis drei Arbeitskräfte in einer Filiale beschäftigt. Als 1989 der Vorgänger der Transfergesellschaft, die „Beschäftigungsgesellschaft“, eingeführt wurde, ging es vor allem um große Berg- oder Stahlwerke mit manchmal tausenden Mitarbeitern an einem Ort. (dpa)
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