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Rückgabe nur mit Folie? Das ist umstritten.
© Wolfgang Kumm/dpa

Bundesgerichtshof: Streit um Matratze geht vor den Europäischen Gerichtshof

Darf man eine im Internet gekaufte Matratze auch dann zurück geben, wenn man die Schutzfolie entfernt hat? Der BGH verweist die Frage an den EuGH.

Darf man eine im Internet bestellte Matratze wieder zurückgeben, wenn man die Schutzfolie schon entfernt hat? Diese Frage muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) beantworten. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) legte die entsprechende Frage am Mittwoch den Richtern in Luxemburg vor. Der Streit um einen Matratzenkauf im Jahr 2014 wird sich also noch eine Weile hinziehen.

Rückgabe auch ohne Schutzfolie?

Damals bestellte ein Privatmann die "Dormiente Natural Basic" zum Preis von knapp 1200 Euro im Internethandel. Nach ein paar Tagen stellte der Käufer aber fest, dass die Matratze nichts für ihn war und forderte den Händler auf, das Teil wieder abholen zu lassen und ihm den Kaufpreis zu erstatten. Die Schutzfolie hatte er allerdings von der Matratze entfernt. Der Händler nahm die Dormiente nicht zurück, daraufhin griff der Kunde zur Selbsthilfe und beauftragte selbst eine Spedition. Nun wird seit Jahren vor Gericht gestritten, wer die Kosten von insgesamt 1190,11 Euro trägt.

Eine Frage der Hygiene

Das Verzwickte an dem Verfahren ist, dass bei Online-Käufen eigentlich immer ein Rückgaberecht besteht, Widerrufsrecht heißt das. Das sieht das europäische Recht vor. Von diesem Prinzip gibt es aber eine Ausnahme: Der Kauf von versiegelter Ware, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist, kann nicht widerrufen werden, "wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde." Gehört nun eine Matratze zu den Waren, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind? Das Amtsgericht und das Landgericht Mainz meinten nein. Eine Matratze, die nur wenige Tage gebraucht sei, könne man reinigen lassen und sie als Gebrauchtware verkaufen. Auch der BGH neigt dieser Ansicht zu. Anders sieht das aber ein Leitfaden der Europäischen Kommission. In diesem Leitfaden, der immerhin unter Mitwirkung von Verbraucherverbänden abgefasst wurde, werden Kosmetika und Matratzen als Ausnahmen vom Widerrufsrecht benannt. Verbindlich ist dieser Leitfaden aber wiederum nicht.

Nun muss der EuGH entscheiden

Weil die Frage für die BGH-Richter also zweifelhaft ist, haben sie den EuGH angerufen. Erst wenn der entschieden hat, werden Käufer und Händler erfahren, wer nun die 1.190,11 Euro für die "Dormiente Natural Basic" zu zahlen hat. Bis dahin vergeht erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr (AZ: VIII ZR 194/16). Übrigens gibt es inzwischen Online-Händler, die damit werben, dass sie auch Matratzen zurücknehmen. Aber dieses Angebot ist freiwillig. Ob es ein Recht auf Widerruf gibt, ist weiterhin offen.

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