Biosprit E10: Spritkonzerne kassieren Strafgeld vorab
Die Mineralölwirtschaft hat Vermutungen von Verbraucherschützern bestätigt, wonach Tankstellen bereits seit dem Frühjahr zusätzlich Geld bei den Autofahrern einsammeln, die sich weigern, Benzin mit einem höheren Ethanolanteil (E10) zu tanken.
„Durch jeden Liter herkömmlichen Superbenzins E5, der bei uns getankt wird, entsteht eine Fehlmenge, die es uns unmöglich macht, die geforderte Biokraftstoffquote zu erreichen“, sagte Karin Retzlaff, Sprecherin des Mineralölverbandes MWV, am Sonntag dem Tagesspiegel. Daher würden die beteiligten Unternehmen „rund zwei bis drei Cent“ auf jeden verkauften Liter Superbenzin (E5) aufschlagen.
Der gesammelte Betrag soll als Rücklage für eine mögliche Strafzahlung dienen, die die Konzerne laut Gesetz zahlen müssen, wenn es ihnen in diesem Jahr nicht gelingt, den Anteil von Biosprit an der gesamten Kraftstoffmenge auf 6,25 Prozent zu steigern. Damit wälzt die Branche vorsorglich Kosten ab, die noch gar nicht entstanden sind. Denn noch ist offen, ob die Konzerne tatsächlich eine Kollektivstrafe zahlen müssen – und wie hoch diese ausfallen würde. Erst im kommenden Frühjahr liegt die Statistik vor.
Uwe Franke, Chef der Aral-Mutter BP Europa, hatte zum Wochenende eine erste Prognose abgegeben. „Die Kosten für die Nichterfüllung der Quote dürften vermutlich für die Branche zwischen 300 und 400 Millionen Euro liegen“, sagte er den Zeitungen der „WAZ-Gruppe“. Am Ende werde nichts anderes übrig bleiben, als die Kosten an die Kunden weiterzugeben. Das konnte man so verstehen, als wolle die Branche die Autofahrer erst nachträglich zur Kasse bitten.
ADAC-Präsident Peter Meyer hatte allerdings die Vermutung geäußert, dass die Mineralölfirmen bereits seit der bundesweiten E10-Einführung im Februar dieses Jahres drei Cent Aufschlag für E5 erheben – was Verbandssprecherin Retzlaff nun bestätigte. Sie rechtfertigte das Vorabkassieren als Selbstverständlichkeit. „Wenn heute schon klar ist, dass die Zahlungen fällig werden, ist es betriebswirtschaftlich nur vernünftig, dass die Unternehmen dafür Rücklagen bilden“, sagte Retzlaff. Wie viel die Branche bereits extra eingenommen habe und ob es eine Rückzahlung an Autofahrer geben werde, sollte die Strafe doch geringer ausfallen, könne sie nicht sagen.
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