Komplizierte Regeln: So funktioniert das Privat-Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren müssen Betroffene beim Amtsgericht des Bezirks, in dem sie leben, selbst beantragen. Es folgt eine komplexe Prozedur: Zuerst gibt es einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern, schlägt dieser fehl, folgt ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.
Das Insolvenzverfahren müssen Betroffene beim Amtsgericht des Bezirks, in dem sie leben, selbst beantragen. Es folgt eine komplexe Prozedur: Zuerst gibt es einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern, schlägt dieser fehl, folgt ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Und erst, wenn auch das nicht funktioniert, startet das eigentliche Insolvenzverfahren.
Wichtig: Auch die Restschuldbefreiung muss beantragt werden. Im Verfahren bekommen die Schuldner einen Treuhänder oder Insolvenzverwalter an die Seite gestellt, der ihre Insolvenzmasse verwertet. Das heißt: Gegenstände, Vermögen und Lohn können gepfändet werden.
Einige Firmen bieten ein Insolvenzverfahren im europäischen Ausland an. Beliebt sind England, Frankreich und Spanien. Dort dauert das Verfahren im Schnitt nur ein Jahr und wird auch in Deutschland anerkannt. Allerdings muss der Betroffene dort für die Dauer des Verfahrens auch wirklich wohnen und arbeiten. vog
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