Zugausfall oder Verspätung durch Streik: So entschädigt Sie die Deutsche Bahn
An diesem Mittwoch streiken Lokführer der Deutschen Bahn. Neben dem Fernverkehr ist auch die Berliner S-Bahn betroffen. Reisende müssen mit Ausfällen rechnen. Wie Fahrgäste ihr Geld dann zurückbekommen.
Entschädigung ab einer Stunde Verspätung
Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.
Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort
Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen - auch einen höherwertigen.
Bei Entschädigungen gilt eine Bagatellgrenze von vier Euro
Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen aber erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahn-Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten.
Der Reisende kann auch komplett auf die Fahrt verzichten
Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.
Beschwerdeformulare gibt es bei der Bahn oder im Internet
Das Beschwerdeformular ist in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder im Internet erhältlich (http://www.fahrgastrechte.info). Das Formular können Reisende entweder beim Begleitpersonal im Zug oder in den Fahrkarten-Verkaufsstellen an den Bahnhöfen einreichen. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Service-Center Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung.
Die Bahn muss Beschwerden innerhalb von drei Monaten bearbeiten
Die Bahn muss Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens drei Monaten bearbeitet haben. Bei Streitfällen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zwischen Kunden und Unternehmen. In mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin gibt es auch regionale Schlichtungsstellen. AFP