Anlegerschutz: Regierung bessert beim Crowdfunding nach
Die Bundesregierung reagiert auf Kritik aus der Gründerszene und ändert ihr geplantes Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern. Crowdfunding soll dadurch weiter attraktiv bleiben.
Nach Kritik aus der Gründerszene und den Ländern bessert die Koalition ihr neues Gesetz zum besseren Schutz von Kleinanlegern nach. Damit sollen Geldanlagen über Internet-Plattformen (Crowdfunding) attraktiv bleiben. So werden unter anderem ursprünglich vorgesehene strenge Informationspflichten gelockert und eine Obergrenze von 10 000 Euro für Investoren (Kapitalgesellschaften) bei der Schwarmfinanzierung etwa von Start-ups aufgehoben. Darauf verständigten sich die zuständigen Fachpolitiker von Union und SPD, wie aus Koalitionskreisen verlautete.
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über die neue Regelung
Am kommenden Donnerstag entscheidet der Bundestag über das neue Regelwerk, das Verbraucher als Lehre aus dem Milliardenskandal um den Windpark-Finanzierer Prokon besser vor hochriskanten Geldanlagen schützen soll. Im Juni befasst sich dann erneut der Bundesrat damit. Die Länder hatten zahlreiche Änderungen an den Plänen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) verlangt. dpa
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