zum Hauptinhalt
Baukredite sind derzeit wegen der Niedrigzinsen besonders günstig - viele Häuslebauer sitzen aber noch auf teuren Altverträgen.
© imago/Revierfoto

Diskussion über den "ewigen" Widerruf: Raus aus teuren Baukrediten

Viele Kunden können ihre Kreditverträge noch Jahre später widerrufen. Soll das so bleiben? Die Regierungskoalition ist uneins, die Reform stockt.

Das lohnt sich: „Mein Streit mit der Bank endete mit einem Vergleich“, freut sich Bankkunde S. „Ich werde aus dem Altvertrag entlassen, zahle keine Vorfälligkeitsentschädigung und erhalte eine Anschlussfinanzierung zu 1,97 Prozent Zins“, schreibt der Mann auf der Internetseite der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg. Ersparnis: 114.000 Euro.

Joker Widerrufsrecht

So wie Herr S. könnten auch viele andere Verbraucher aus teuren Baukrediten aussteigen. Der Joker heißt: Widerruf. Seit November 2002 steht Kreditnehmern beim Abschluss von Immobilienkrediten nämlich ein Widerrufsrecht zu. Eigentlich ist das auf 14 Tage beschränkt. Haben Banken und Sparkassen aber über dieses Recht nicht richtig oder nicht vollständig informiert, ist der Widerruf unbegrenzt lange möglich.

Genau das, so haben die Hamburger Verbraucherschützer herausgefunden, war lange Zeit der Normalfall. „Gut 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen sind nicht in Ordnung, die Kreditverträge sind damit widerrufbar“, sagt Alexander Krolzik, Baufinanzierungsexperte der Verbraucherzentrale. Vor allem Verträge bis 2010 sind betroffen. Danach haben die Kreditinstitute nachgebessert.

Aktuelle Zinsen beachten

Häuslebauer oder -käufer können sich die Fehler der Branche zunutze machen, indem sie ihre Verträge widerrufen – und viel Geld sparen. Sie können aus laufenden, teuren Darlehen aussteigen und sich mit einem neuen Vertrag die aktuell niedrigen Zinsen sichern. Und das alles, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen, mit der sich die Institute üblicherweise für den vorzeitigen Ausstieg ihrer Kunden entschädigen lassen. Und die geht ins Geld. Von fünfstelligen Beträgen berichtet Krolzik.

Der Kreditwirtschaft gefällt der „ewige Widerruf“ nicht. Von Missbrauch ist die Rede und von findigen Beratern, die den „Widerrufsjoker“ instrumentalisieren. Die Sache ist ernst. Denn immer mehr Kunden interessieren sich für die Möglichkeit des lukrativen Ausstiegs. 40.000 Anfragen hatte allein die VZ Hamburg. Daneben haben sich 22 Rechtsanwaltskanzleien zu einer „Arbeitsgruppe Widerruf“ zusammengeschlossen und vertreten weitere 8000 bis 9000 Mandanten.

"Ewige Widerrufsrecht" endet

Die Bundesregierung will diesem Spuk ein Ende machen. In die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat das Bundesjustizministerium deshalb einen bankenfreundlichen Passus aufgenommen. Danach soll das Widerrufsrecht für Altkredite drei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auslaufen. Spätestens zum 21. März soll das Gesetz in Kraft treten, das „ewige Widerrufsrecht“ für Altverträge würde dann am 21. Juni erlöschen. Für Verträge, die neu geschlossen werden, soll das Widerrufsrecht nach einem Jahr und vier Monaten erlöschen.

Doch die Parlamentarier spielen nicht mit. Eigentlich sollte der Bundestag die Sache im Dezember durchwinken, doch nun hängt die Reform. Im Rechtsausschuss prallen Union und SPD aufeinander, ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Während die SPD dazu neigt, alles beim Alten zu lassen, will die Union eine klare Regelung. Sie fürchtet um die Stabilität des Bankensektors und will die Institute davor bewahren, für alle Zukunft dem Regress ausgesetzt zu sein. Nach Tagesspiegel-Informationen hat sich jetzt auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eingeschaltet. Er sucht den Kontakt zu SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider, notfalls soll Justizminister Heiko Maas (SPD) seine Parteifreunde auf Kurs bringen. Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür allerdings nicht.

Einschränkung ein "Unding"

Verbraucherschützer sind entsetzt. „Ich finde die Idee, das Widerrufsrecht per Gesetz rückwirkend zu beschränken, schlimm“, sagt Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Renate Künast sieht das genau so. Es wäre für die Banken an der Zeit gewesen, für die fehlerhafte Beratung einzustehen, meint die Grüne. „Stattdessen nun zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher das Widerrufsrecht rückwirkend einzuschränken, ist ein Unding“, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses dem Tagesspiegel.

Zur Startseite