Insolvenz des Windparkfinanzierers: Prokon drehte ein viel zu großes Rad
Prokon ist insolvent und die rund 75.000 Kleinanleger verlieren unter Umständen alles. Wie es dazu kommen konnte und wie es nun weitergeht. Eine Analyse.
Deutschland blickt auf die Kleinstadt Itzehoe, übrigens gesprochen It-ze-ho, 50 Kilometer nordwestlich von Hamburg. Dort liegt der Schauplatz einer der größten Kleinanlegerpleiten der Nachkriegszeit: Von dem am am Mittwoch gestellten Insolvenzantrag des Windparkbetreibers Prokon dürften etwa doppelt so viele Anleger hierzulande betroffen sein, wie vom Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008, sagen Experten. Genau weiß das aber niemand. Auch der bestellte Insolvenzverwalter, der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin, kannte am Donnerstag, als er sich der Öffentlichkeit vorstellte, kaum mehr als die drei Zahlen, die seit etwa zwei Wochen durch die Welt geistern und die Dimensionen dieses Falles nur umreißen: Etwas mehr als 75 000 Anleger sollen zusammen gut 1,4 Milliarden Euro bei dieser Firma mit etwa 1300 Angestellten investiert haben. Das sagte Prokon-Chef Carsten Rodbertus. Er muss nun erstmals einen Einblick in sein verschachteltes Firmengeflecht gewähren.
Wie sah das Geschäftsmodell von Prokon aus?
Das Unternehmen klebte über Jahre bundesweit Werbung in U-Bahnen und Bussen und schaltete später auch in teure TV-Werbespots zu besten Sendezeiten. Die Firma suchte also Kontakt zu Privatleuten, Kleinanlegern. Prokon-Gründer Rodbertus tourte zudem durchs Land, hielt Vorträge in denen er gegen das Bankensystem wetterte. Als alternative Anlageform bot seine Firma vor allem sogenannte Genussrechte an, das eine Mischanlageform zwischen Aktie und Anleihe. Prokon lockte mit dem Versprechen, jährlich sechs bis acht Prozent Zinsen auf die Einlage zu zahlen – und hielt es bis Ende 2013 auch. Das Geld der Anleger investierte Prokon nach eigenen Angaben in insgesamt 52 Windparks in Deutschland und Polen, eine Ölmühle in Magdeburg, in Waldstücke und ein Sägewerk samt Produktionsanlage für Europaletten.
Was ist bei Prokon schief gelaufen?
Das Unternehmen sagt, es sei Opfer einer Hetzkampagne der Medien. Die hätten sich von den Großbanken instrumentalisierten lassen, da Prokon der Finanzindustrie ein Dorn im Auge sei.
Verbraucherschutzzentralen und Anlegerschützer erklären die Schieflage so: Prokon habe in langfristige Investitionsgüter wie Windkraftparks investiert, deren Anschaffung sich erst nach vielen Jahren auszahlt. Dies finanzierte die Firma vor allem mit Genussrechten, die – je nach Typ – mit Fristen von vier Wochen bis fünf Jahren von den Inhabern kündbar waren. Die Firma muss also gegebenenfalls recht kurzfristige Ansprüche bedienen, obwohl das Geld in Objekten steckt, die sich nicht kurzfristig zu Geld machen lassen.
Wenn sich plötzlich – aus welchem Grund auch immer – relativ viel Anleger von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, fehlen der Firma flüssige Mittel. Zudem wollte Prokon zwei Mal im Jahr die Zinsen auszahlen, 330 Millionen Euro wären es zuletzt gewesen. Seit Anfang Januar geht offenbar nichts mehr, Prokon stellte alle Zahlungen ein, ist insolvent – und musste dies beim zuständigen Gericht anzeigen.
Sind die Anleger getäuscht worden?
Viele Rechtsanwaltskanzleien, die jetzt Prokon-Anleger als Klienten gewinnen wollen, behauptet natürlich „Ja“. Da die Inhaber der Genussrechte auf konventionellem Wege des Insolvenzverfahren schlechte Karten haben, an Ihr Geld zu kommen, wollen die Anwälte für sie vor Gericht ziehen mit dem Argument, Prokon habe Anleger über die Risiken bewusst im Unklaren gelassen. Unabhängige Juristen bezweifeln, dass man mit der Strategie durchkommt (siehe Interview). „Jein“, sagt Edda Castelló, die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Anleger wurden hier nicht so stark getäuscht wie die Lehman-Anleger, die in der Regel gar nicht abschätzten konnten, welches Risiko sich hinter den verkauften Zertifikaten steckte.“ Bei Prokon habe es klare Signale gegeben, die hohe Verzinsung zum Beispiel.
Was die Politik tun kann
Was kann die Politik tun?
Für Prokon selbst wenig bis nichts mehr. Die Fraktionen im Landtag von Schleswig-Holstein, wo die Prokon-Zentrale liegt, lehnten es diese Woche bereist geschlossen ab, der Firma etwa mit Bürgschaften beizuspringen. Die Bundesregierung will sich auf künftige Fälle auf dem sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“, zu dem Prokons Genussrechte gezählt werden, kümmern. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) trat am Donnerstag vor die presse und erklärte, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) würden bald Vorschläge unterbreiten, wie man Kleinanleger besser vor riskanten Finanzprodukten schützen könnte. Da gehe es auch um neue Formen der Bürgerbeteiligung im Zuge zur Energiewende. Viel konkreter wurde sie nicht.
„Ja, ja, das hören wir jedes mal, wenn Kleinanleger betroffen sind“, sagte Edda Castello von der Hamburger Verbraucherzentrale dazu. Passiert sei bisher nie etwas. Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) sieht das Problem auch weniger an den Anlageformen und deren hohen Verzinsung als Ausdruck eines höheren Risikos. Die Regierung solle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stärken – personell, aber auch mit mehr Sanktionsmöglichkeiten. So habe Prokon bis heute nie einen unabhängig geprüften Konzernabschluss vorgelegt, aus dem Experten wie Laien herauslesen könnten, wie es insgesamt um das Unternehmen bestellt sei. „Viele Akteure nehmen die Bafin gar nicht ernst, wenn sie keine Mittel hat, Strafen zu verhängen“, sagt Kunert. Zudem müssten auch Anleger sich selbst weiterbilden.
Wie geht es nun weiter?
Die Inhaber von Genussrechten können nur Abwarten. Erst muss der vorläufige Insolvenzverwalter Penzlin abklären, ob Prokon überhaupt tatsächlich insolvent ist und wie das Genussrechtskapital zu bewerten ist. Dazu würden gerade drei Rechtsgutachten erarbeitet, erklärte Penzlin am Donnerstag. Erst wenn die Insolvenz, vielleicht erst nach Wochen oder Monaten eröffnet ist, könnten Anleger Ansprüche geltend machen. Das Geschäft solle zunächst fortgeführt werden. Zinsen oder Einlagen werden in der Zeit nicht ausgezahlt, stellte Penzlin klar.
Die 1300 Mitarbeiter erhalten zunächst bis April Insolvenzgeld über die der Bundesagentur für Arbeit. Ob und wie viele Mitarbeiter letztlich ihren Job behalten, ist derzeit kaum absehbar. Möglich ist der Fortbestand weiter Teile der Gesellschaft, aber auch eine Zerschlagung. Sollten ganze Geschäftsteile an neue Eigentümer übergehen, könnten Jobs mit übertragen werden.
Was wird aus Prokons Stromkunden?
Das Unternehmen tritt seit einigen Jahren auch als Stromhändler auf. Die Kunden müssen zunächst nichts tun. Sollte der Stromvertrieb eingestellt werden, werden sie automatisch von ihrem örtlichen Stromversorger beliefert – allerdings in der Regel zu einem leicht höheren Preis.
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