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Kerngeschäft: Prokon plante und verwaltete vor allem Windparks. Das soll die Firma weiter tun. Eigene Windanlagen baut das Unternehmen künftig nicht mehr.
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Windkraftfinanzierer Prokon: Prokon - Anlegern drohen schmerzvolle Verluste

Prokons Insolvenzverwalter: Gläubiger könnten 40 bis 70 Prozent ihres Kapitals verlieren. Bundesregierung will Anlegerschutz verbessern.

Berlin - Die Anleger des norddeutschen Windkraftfinanzierers Prokon müssen sich auf schmerzvolle Verluste einstellen. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin gab am Freitag die Schätzung ab, dass sie zwischen 40 und 70 Prozent ihres investierten Kapitals verlieren werden. Genauer könne man das noch nicht sagen, „auch aufgrund der schwierigen Bewertbarkeit vieler Vermögensgegenstände außerhalb des Kerngeschäfts der Windenergie“, teilte der Hamburger Rechtsanwalt mit. Klar sei aber: Es werde weder einen Totalausfall noch eine Vollbefriedigung der Ansprüche geben.

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Diese können Anleger bald anmelden. Penzlin will die entsprechenden Formulare voraussichtlich bis Mitte Juli verschicken. Die Frist zur Anmeldung der Forderung endet am 15. September. Bereits für den 22. Juli ist in Hamburg eine Gläubigerversammlung angesetzt, auf der er über die Sanierung informiert – und über weitere Schritte abgestimmt wird. Sollte es am Ende zu einer Auszahlung kommen, werde diese „frühstens im weiteren Verlauf des Jahres 2015 erfolgen können“, teilte der Insolvenzverwalter mit.

Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sagte, er glaube nicht an eine Rückzahlung im kommenden Jahr. „Egal was die Gläubigerversammlung beschließt: Es wird sicher eine Gruppe geben, die das anders wünscht. Da muss man mit längeren Rechtsstreitigkeiten rechnen“, sagte Kunert. Im Übrigen strebe Penzlin eine Fortführung des Prokon-Kerngeschäfts an. Dann sei das Kapital womöglich weiter gebunden.

An dem 1995 gegründeten Unternehmen waren zuletzt gut 74 000 Anleger beteiligt, die meisten davon Privatleute. Sie haben insgesamt 1,44 Milliarden Euro bei Prokon hinterlegt. In den vergangenen Jahren hatten Verbraucherschützer und Medien immer wieder Zweifel an der Seriosität des Geschäftsmodells geäußert. Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres stieg die Zahl der Anleger, die eine Rückzahlung ihrer Einlagen beantragten, derart stark an, dass Prokon deren Ansprüche nicht bedienen konnte. Im Februar stellte das Unternehmen dann den Antrag auf Insolvenz; am vergangenen Donnerstag stellte das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung bei einer größeren Teilgesellschaft, der Regenerative Energien GmbH, fest.

Bei diesem Unternehmen sind 450 der insgesamt rund 1300 Prokon-Mitarbeiter beschäftigt. Für die meisten gibt es ein wenig Hoffnung. Er wolle auch diese Gesellschaft „in angepasster Form“ erhalten, sagte Penzlin, und 300 der 450 Arbeitsplätze erhalten. 80 Mitarbeiter würden das Unternehmen von sich aus verlassen, für 70 werde nun eine Transfergesellschaft gegründet. Die Produktion der hauseigenen Windenergieanlage P3000 wird eingestellt. Auch Prokons Vertrieb und die hauseigene Druckerei werden geschlossen.

Optimistisch äußerte sich der Verwalter über den Fortbetrieb der Tochtergesellschaft Prokon Pflanzenöl GmbH in Magdeburg. Auch für die Palettenfabrik HIT Holzindustrie Torgau, an der Prokon beteiligt ist, sieht es recht gut aus.

Auch wenn das Prokons Gläubigern nichts mehr nutzt, könnte der Fall doch zumindest andere Anleger künftig vor Schaden bewahren. Aufgerüttelt durch die Prokon-Affäre will Bundesjustiz- und -verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) den Anlegerschutz verbessern. „Wir haben durch die Prokon-Pleite gesehen, dass es Handlungsbedarf gibt“, sagte Maas kürzlich im Tagesspiegel-Interview. So würden Genussscheine, wie sie Prokon ausgegeben hatte, von der Finanzaufsicht Bafin nur unzulänglich kontrolliert. „Das soll sich ändern“, so Maas. Um den Anlegerschutz im grauen Kapitalmarkt zu verbessern, soll die Bafin neue Kompetenzen bekommen. Sie soll künftig die Risiken von Finanzprodukten prüfen, den Vertrieb reglementieren und die Werbung einschränken dürfen, schlägt Maas vor. „Prokon hatte in allen Städten Werbeplakate aufhängen lassen und dort tolle Renditen versprochen, viele sind darauf hereingefallen.“

Derzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Verbraucherschutz- und Finanzministeriums an konkreten Vorschlägen, diese sollen noch in diesem Monat vorliegen. Dann wollen sich die Staatssekretäre der Ministerien mit dem Thema beschäftigen.

Kevin P. Hoffmann, Heike Jahberg

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