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Die Postbank hatte für die Ausgabe einer Ersatz-Bankkarte 15 Euro von einem Kunden verlangt.
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Urteil des Bundesgerichtshof: Postbank darf für Ersatz-Bankkarte kein Geld verlangen

Laut Bundesgerichtshof dürfen Bankkunden nicht zur Kasse gebeten werden, wenn sie von dem Geldhaus eine Ersatzkarte verlangen.

Die Postbank darf für die Ausstellung eine Ersatz-Bankkarte künftig kein Geld mehr verlangen. Eine entsprechende Klausel, nach der die Postbank 15 Euro für solch eine Karte forderte, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil für unwirksam. Die Klausel benachteilige Bankkunden unangemessen, hieß es zur Begründung. (Az. XI ZR 166/14)

Der Kunde ist verpflichtet, Verlust oder Diebstahl anzuzeigen

Das Gericht verwies auf die Pflicht des Kunden, den Verlust oder Diebstahl ihrer Bankkarte dem Kreditinstitut unverzüglich mitzuteilen. Dies sei nötig, damit die Karte gesperrt werden könne. Der Kunde könne nicht für die Ausstellung einer Ersatzkarte zur Kasse gebeten werden, weil er dieser Pflicht nachkomme, urteilte der BGH.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt

Mit der Entscheidung siegte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in letzter Instanz doch noch. Er hatte geklagt, weil die Postbank das Entgelt für Ersatzkarten forderte, die "auf Wunsch des Kunden" erstellt wurden. Zudem hieß es, dass dieses Entgelt "nur zu entrichten" sei, "wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat". Die Verbraucherschützer hatten geltend gemacht, dass Bankkunden auch wegen einer Namensänderung nach einer Heirat eine neue Bankkarte benötigten. Kunden seien dann verpflichtet, der Bank Namensänderungen sofort mitzuteilen. Das Ausstellen einer Ersatzkarte sei daher keineswegs eine Serviceleistung der Bank. Sie erfülle damit vielmehr eine vertragliche Pflicht. AFP

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