Wo bleibt die Kunst?: Politik will Ausfuhr von Kunst einschränken
Kulturstaatsministerin Grütters plant strikte Ausfuhrregeln für wertvolle Werke. Sie will damit der Abwanderung deutscher Kunstwerke vorbeugen. Für Sammler und Kunsthändler kommt das einer Teilenteignung gleich.
Der Porzellanteller mit dem Porträt von Lenin hat es den größtenteils russischen Bietern angetan. Auf 2000 bis 3000 Euro hatten die Experten den Wert des Stücks im Vorfeld geschätzt – bezahlt hat ein Käufer bei der Auktion in Berlin für den Teller schließlich 44 600 Euro. Henrik Hanstein, Chef des Auktionshauses Lempertz, sagt, mit einem solch guten Ergebnis habe er selbst nicht gerechnet. Die Versteigerung Anfang Mai war die bislang erfolgreichste Berliner Auktion seines Hauses. 1,7 Millionen Euro hat sie eingebracht.
Das Auktionshaus Christie's in den USA setzt so viel an einem Abend um, wie Deutschland in einem Jahr
Es sind Erfolgsgeschichten wie diese, die der deutsche Kunsthandel braucht. Denn die großen Geschäfte mit der Kunst werden längst woanders gemacht – vor allem in London und New York. Erst diese Woche meldete das Auktionshaus Christie's in den USA einen neuen Rekord: Ein Picassogemälde ging für fast 180 Millionen Dollar weg. Insgesamt setzte Christie’s allein an diesem einen Abend 700 Millionen Dollar um. Die deutschen Kunsthändler brauchen zusammen fast ein ganzes Jahr, um auf eine so hohe Summe zu kommen. Entsprechend entsetzt sind die Händler nun über einen Gesetzesvorstoß von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).
Sie will den Export von Kunstwerken beschränken: Für jedes wertvolle Stück, das Deutschland verlässt, sollen Sammler und Händler demnächst eine Ausfuhrgenehmigung beantragen müssen. Und was die Branche vor allem aufschreckt: Gelten soll das nicht nur für den Export nach Übersee, sondern sogar für die „Ausfuhr in EU-Mitgliedstaaten“. So steht es in einem Diskussionspapier, das Grütters bei einer mündlichen Anhörung in ihrem Haus präsentiert hat und das dem Tagesspiegel vorliegt.
Aus europäischer Sicht ist das ein Rückschritt: Solch strikte Ausfuhrregeln gibt es hierzulande seit der Schaffung des EU-Binnenmarktes 1993 nicht mehr. Die Kunsthändler sorgen sich deshalb um ihr Geschäft. „Kunst wird international gehandelt“, sagt Birgit Maria Sturm vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler. Laufen Sammler Gefahr, Werke nicht außer Landes bringen zu dürfen, werden sie ihre Kunst lieber woanders kaufen und verkaufen.
Ein Gesetz gegen die Abwanderung deutscher Kunstwerke
Die neuen Regeln verprellen daher vor allem die ausländische Kundschaft. Und das ist fatal: „Von den deutschen Kunden alleine können wir nicht leben“, sagt Hanstein. Bei den Auktionen in Deutschland machen Ausländer – Russen, Amerikaner und Chinesen – schon jetzt mindestens die Hälfte der Bieter aus. „Strikte Ausfuhrregeln beschränken uns in unseren händlerischen Freiheiten“, sagt deshalb Verbandschefin Sturm. Bernd Schultz, Chef des Berliner Auktionshauses Villa Grisebach, kritisiert: „Das ist eine Wettbewerbsverzerrung.“ Er fürchtet, dass sich der Handel mit Kunst noch weiter ins Ausland verlagert.
Schon jetzt unterhalten deutsche Händler Niederlassungen in der Schweiz und Österreich, über die sie immer mehr Geschäfte abwickeln. Seit der Bund vor anderthalb Jahren Kunstwerke von der reduzierten Umsatzsteuer ausgenommen hat, hat sich dieser Trend weiter verstärkt. Kommen jetzt auch noch Ausfuhrrestriktionen hinzu, dürfte der Handel hierzulande noch mehr an Bedeutung verlieren.
Daran hat zwar auch Kulturstaatsministerin Grütters kein Interesse. Allerdings verfolgt sie ein anderes Ziel: „Die neue Ausfuhrkontrolle dient dem Schutz von deutschem Kulturgut gegen Abwanderung“, sagt ihr Sprecher. Grütters will verhindern, dass Sammler national wertvolle Kunst außer Landes schaffen – und sie später mit „Steuergeldern zurückgekauft werden muss“.
Bisher hat der Staat keinen Durchblick, welche Kunst überhaupt im Land ist
Bislang hat der Staat kaum einen Überblick darüber, welche bedeutenden Kunstwerke sich überhaupt in Deutschland befinden. Denn der Großteil ist in Privatbesitz. Entsprechend kann der Staat auch nicht verhindern, dass die Kunstwerke – wie andere Güter auch – frei ins Ausland verkauft werden. Das will Grütters mit der Novelle des Kulturgutschutzgesetzes nun ändern.
Zwar gibt es schon jetzt ein Verzeichnis, in dem bedeutende Werke erfasst werden sollen (öffentlich einzusehen unter kulturgutschutz-deutschland.de). Allerdings wird diese Liste nur sporadisch geführt. Zum Beispiel waren darin viele bedeutende Werke nicht erfasst, die sich in der Sammlung der früheren WestLB befinden. Erst jetzt, wo die Nachfolgegesellschaft die Werke auf Druck der EU-Kommission verkaufen muss, hat die nordrhein-westfälische Kulturministerin Ute Schäfer (SPD) sich darum gekümmert: Elf Werke hat sie im Verzeichnis aufnehmen lassen, bei 60 weiteren läuft die Prüfung noch.
Dass die Politik auf einmal ein so großes Interesse am deutschen Kulturschatz hat, hängt auch mit dem öffentlichen Druck zusammen. Der hat deutlich zugenommen, seitdem die landeseigene Kasinogesellschaft Westspiel zwei Bilder von Andy Warhol bei Christie’s in New York versteigern ließ. So will Grütters mit der Gesetzesnovelle dann unter anderem auch „Kulturgüter im Eigentum von öffentlichen Trägern einem verstärkten Abwanderungsschutz“ unterziehen, wie ein Sprecher auf Anfrage sagt.
Kritiker nennen das geplante Gesetzt "Teilenteignung"
Die Lage ist vertrackt. Die Staatsministerin will das deutsche Kulturgut bewahren, schadet mit den strengeren Vorgaben aber dem deutschen Kunsthandel. Dabei ginge es auch anders. Vorstellen könnten sich viele Händler eine Regelung, wie sie in Großbritannien gilt: Dort hat die öffentliche Hand ein Vorkaufsrecht für besonders wertvolle Kunstwerke.
Machen die Behörden davon innerhalb einer festgelegten Frist keinen Gebrauch, darf das Werk ins Ausland verkauft werden. Grütters scheint diesen Schritt jedoch zu scheuen – denn er würde bedeuten, dass der Staat immer wieder Steuergelder für den Erwerb national bedeutender Werke ausgeben müsste. Mit dem Gesetz, das Grütters gerade ausarbeitet, könnten die Bundesländer dagegen Werke mit einem dauerhaften Ausfuhrverbot belegen – ohne dass der Staat sie selbst ankaufen müsste. Die Dummen sind dann jedoch die deutschen Sammler und Händler.
Sie dürften künftig auf ihren Kunstwerken sitzen bleiben. Schließlich wird ein Interessent aus den USA, Russland oder China kaum ein Kunstwerk kaufen wollen, das Deutschland nicht verlassen darf. „Man kauft sich schließlich auch keinen Golf, den man nur in Niedersachsen fahren darf“, sagt Auktionator Hanstein. Kollegen von ihm sprechen bereits von einer „Teilenteignung“. Kulturstaatsministerin Grütters hält diese Kritik nicht für gerechtfertigt. Die neuen Regeln würden nur „für bestimmte, noch näher zu definierende Kunstwerke“ gelten, sagt ihr Sprecher. Bislang hat Grütters allerdings noch nicht konkretisiert, was sie eigentlich unter „national wertvollem Kulturgut“ versteht. Dabei drängt die Zeit. Ein erster Gesetzentwurf soll noch bis zur Sommerpause vorliegen. Bis Jahresende soll das Gesetz stehen. Schon 2016 könnte es in Kraft treten.
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