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Pflege plus: Pandemiebedingte Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen gehen zu Lasten der Pflegeversicherung.
© Guido Kirchner/dpa

Pandemiebedingte Mehrkosten: Pflegekassen droht Finanzierungslücke

Spahn will der Pflegeversicherung eine Milliarde zusätzlich geben. Den Empfängern reicht das nicht. Sie warnen vor Problemen ab November

In den vergangenen Monaten ist viel darüber geschrieben und debattiert worden, welche Hilfen die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie erhalten haben, vor allem für das Freihalten von Betten für mögliche Corona-Patienten. Weniger im Fokus war, dass für die rund 30.000 Pflegeeinrichtungen ein ähnlicher Rettungsschirm aufgespannt wurde. Sie erhielten einen Anspruch auf Erstattung pandemiebedingter Mindereinnahmen und für die Kosten von zusätzlichen Hygienemaßnahmen. Der Rettungsschirm läuft noch bis Ende September.

Während die Prämien für frei gehaltene Klinikbetten vom Bund, also aus Steuermitteln, gezahlt wurden, geht der Pflege-Rettungsschirm voll zu Lasten der Pflegeversicherung, also der Beitragszahler. Der Staat muss erst dann mit Steuergeldern einspringen, „wenn der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben absehbar das gesetzliche Betriebsmittel- und Rücklagesoll der Pflegekassen zu unterschreiten droht“. So sieht es eine neue Regelung vor, die erst im August dieses Jahres in das Sozialgesetzbuch XI (§ 153 SGB XI) aufgenommen wurde. Genau dieser Fall ist nun eingetreten.

Eine Milliarde Euro soll der Bund überweisen

Laut einem Verordnungsentwurf aus dem Gesundheitsministerium, der dem Tagesspiegel vorliegt, soll der Bund deshalb dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zum 5. Oktober, also wenige Tage nach der Wahl, einen einmaligen Steuerzuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro überweisen. Die aus dem Rettungsschirm und anderen pandemiebedingten Maßnahmen „resultierenden und unvorhergesehenen pandemiebedingten Mehraufwendungen können nicht vollständig im Rahmen des geltenden Beitragssatzes bis Ende dieses Jahres finanziert werden“, heißt es in der allgemeinen Begründung zur Verordnung. „Zur Liquiditätssicherung der Pflegekassen ist daher die Gewährung von Bundesmitteln an die soziale Pflegeversicherung notwendig.“ In einem Schreiben aus dem Finanzministerium an den Haushaltsausschuss, aus dem die „Bild“ zitiert, heißt es ebenfalls, dass spätestens Anfang Oktober 2021 eine Zahlung von Bundesmitteln in Höhe von einer Milliarde Euro an die soziale Pflegeversicherung notwendig sei.

Doch genau die Liquiditätssicherung wird mit einem solchen Sonderzuschuss offenbar gar nicht zu erreichen sein. Darauf weist der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) in einer aktuellen Stellungnahme hin. Darin beziffert er die Nettobelastung durch pandemiebedingte Mehrausgaben auf fünf Milliarden Euro. Weiter heißt es: „Damit die Pflegekassen zum Jahresende tatsächlich ihr Betriebsmittel- und Rücklagesoll erreichen können, wird nach Modellberechnungen des GKV-SV ein Bundeszuschuss in Höhe von 1,6 Milliarden Euro erforderlich.“ Ausdrücklich warnt der Spitzenverband in diesem Zusammenhang vor der „erheblichen Gefahr, dass es bei einzelnen Pflegekassen im November zu Liquiditätsproblemen kommt“. Ohne Bundeszuschuss drohe in der Pflegeversicherung vorübergehend eine Finanzierungslücke von 2,1 Milliarden Euro gegenüber der gesetzlichen Mindestreserve von 1,5 Monatsausgaben. Sie werde sich erst zum Jahresende aufgrund der höheren Beitragseinnahmen auf Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld auf die genannten 1,6 Milliarden Euro Zuschussbedarf vermindern.

Den Pflegekassen drohen Liquiditätsprobleme

Abschließend appelliert der GKV-SV an die Bundesregierung, den Zuschuss entsprechend zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Zusatzbelastungen in Höhe von fünf Milliarden Euro „wäre ein entsprechend erhöhter Zahlbetrag in jedem Fall sachgerecht“, heißt es in der Stellungnahme. Diese wäre auch nach dem Gesetz geboten. Danach ist der Bund verpflichtet, die Mindestreserve zum Jahresende voll aufzufüllen. Aber selbst, wenn dies noch geschehen sollte: Finanziell aus dem Schneider wäre die Pflegeversicherung nur für 2021. Zwar tritt im kommenden Jahr die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) initiierte kleine Pflegereform in Kraft, die in Zukunft einen regelmäßigen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro im Jahr vorsieht und darüber hinaus den Beitragssatz für Kinderlose anhebt. Dennoch erwartet der GKV-SV aufgrund der ebenfalls mit der Reform beschlossenen Leistungsverbesserung im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro.

Peter Thelen

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