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RECHTSLAGE: Pausen werden nicht immer bezahlt

Arbeitnehmer haben ein Recht auf Pausen. Bezahlt werden müssen die aber nur, wenn das im Tarifvertrag steht.

Wer arbeitet, hat ein Recht darauf, Pausen zu machen. Geregelt ist das im Arbeitszeitgesetz von 1994. Wer zwischen sechs bis neun Stunden am Tag arbeitet, hat demnach einen Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten. Wer auf mehr als neun Stunden Arbeitszeit am Tag kommt, darf 45 Minuten pausieren. Dabei muss die Pause allerdings nicht zwingend an einem Stück genommen werden, sondern kann auch in mehrere Auszeiten von 15 Minuten unterteilt werden. Und: Pause heißt Pause – man muss dann nicht erreichbar sein. Allerdings müssen Arbeitgeber im Gegenzug diese kleinen Auszeiten nicht vergüten: Denn gesetzliche Ruhezeiten zählen nicht zur Arbeitszeit. Anders ist das, wenn es einen Tarifvertrag gibt, der bezahlte Pausen vorsieht.

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