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Mehrere Nichtregierungsorganisationen wollen das Freihandelsabkommen Ceta stoppen.
© Reuters

Gegen Freihandelsabkommen Ceta: Nichtregierungsorganisationen planen Verfassungsbeschwerde

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) höhle demokratische Rechte aus, kritisieren mehrere Nichtregierungsorganisationen. Sie wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen Ceta einreichen.

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen mehrere Nichtregierungsorganisationen gegen das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta vorgehen. Das Abkommen höhle demokratische Rechte aus und solle zudem nach dem Willen der EU auch ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten, kritisierten die Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie am Montag. Inhalt und Umsetzung von Ceta seien daher verfassungswidrig.

Die Verhandlungen über Ceta sind zwischen der EU und Kanada bereits abgeschlossen. Laut EU-Kommission sieht das Abkommen die Abschaffung von 99 Prozent aller Zölle vor. Allein für die EU-Ausfuhr bei Industrieerzeugnissen bedeutet dies der Behörde zufolge Einsparungen von jährlich etwa 470 Millionen Euro.

Die drei Nichtregierungsorganisationen beklagten dagegen am Montag, Ceta beinhalte "Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien" und eine "fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages". Sie riefen Bürger dazu auf, sich im Internet der Klage gegen das Abkommen anzuschließen. Der juristische Vertreter des Bündnisses, der Völkerrechtsprofessor Bernhard Kempen von der Universität Köln, erklärte, Verträge eines solchen Inhalts wie bei Ceta könnten nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen.

Durch die von der EU angestrebte "vorläufige Anwendung" des Handelsabkommens würden Tatsachen geschaffen, bevor auch nur ein Abgeordneter in den 28 EU-Mitgliedstaaten seine Zustimmung zu Ceta gegeben habe, kritisierte das Bündnis. Auf diese Tatsachen könnten sich dann auch Interessenvertreter beim geplanten, noch nicht zu Ende verhandelten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA berufen, erklärte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Ceta sei daher "TTIP durch die Hintertür". Das Bündnis erklärte weiter, die in Ceta vorgesehenen Expertengremien und Investitionsgerichte veränderten "den Kern unserer Verfassungsordnung". Die Gremien könnten den Handelsvertrag ohne parlamentarische Zustimmung ändern und Investoren könnten vor den Gerichten gegen schärfere Gesetze zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern klagen. Eine solche "Paralleljustiz" und -gesetzgebung sei "mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar". Die EU wird voraussichtlich im Herbst über Ceta entscheiden; direkt danach will das Organisationsbündnis seine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. EU-Kommission und Mitgliedstaaten sollen das Abkommen im Oktober unterzeichnen. 2017 könnten dann zunächst die Europaabgeordneten und danach nationale Parlamente über Ceta abstimmen. Der Aufruf zur Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde im Internet.

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